Fahren ohne FE mit getuntem Roller

Hodenhagen (ots) - Im Rahmen der Streife fiel einem Funkstreifenwagen ein getunter Roller auf, der mit überhöhter Geschwindigkeit seinem Vordermann gefährlich dicht auffuhr. Bei einer Überprüfung des 15 jährigen Rollerfahrers konnte festgestellt werden, das er nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis für den Roller war, der zusätzlich baulich verändert war. Der 15 jährige hatte wenige Tage zuvor erst seine Mofa-Prüfbescheinigung erhalten, mit der er den Roller allerdings nicht fahren durfte.

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