Lübeck (ots) - Gemeinsame Medien-Information von Staatsanwaltschaft und Polizeidirektion Lübeck
Gegen 00:18 Uhr nahm ein betrunkener Mann am frühen Sonntagmorgen (29.10.2017) auf dem Terminalgelände des Lübecker Skandinavienkai einen Gabelstapler in Betrieb und beschädigte damit zahlreiche Fahrzeuge.
Bisherigen Erkenntnissen der Polizei zufolge wurden durch die Aktion des 28-jährigen Mannes circa vierzig Fahrzeuge beschädigt oder zerstört. Der entstandene Schaden dürfte im einstelligen Millionenbereich liegen.
Die Staatsanwaltschaft hat den Antrag auf Erlass eines Haftbefehls zurückgenommen, da die Voraussetzungen dafür nicht mehr vorlagen. Durch weitere Ermittlungen konnte die Identität des Beschuldigten sicher geklärt werden. Er verfügt über einen festen Wohnsitz und eine Arbeitsstelle in Polen. Der Haftgrund der Fluchtgefahr war daher nicht zu begründen.
Über den weiteren Antrag auf Verhängung eines vorläufigen Fahrverbotes im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland muss das Gericht noch entscheiden.
Nachfragen zu dieser Medieninformation beantwortet bis 18.45 Uhr des heutigen Tages die Staatsanwaltschaft Lübeck (0170 - 565 08 37).
Hinweis: Gemäß § 111a StPO kann das Gericht die Fahrerlaubnis vorläufig entziehen, wenn dringende Gründe dafür vorhanden sind, dass dem Beschuldigten später in der Hauptverhandlung die Fahrerlaubnis gem. § 69a StGB entzogen werden wird.
Bei Führerscheinen, die von einem Mitgliedstaat der Europäischen Union ausgestellt worden sind, wird in diesem Fall gem. § 111a Abs. 6 StPO ein Sperrvermerk erteilt, der die Wirkung eines vorläufigen Fahrverbotes im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland hat (sofern der Inhaber des Führerscheins seinen ordentlichen Wohnsitz nicht im Inland hat).
Rückfragen bitte an:
Staatsanwaltschaft Lübeck, Pressestelle, Frau Oberstaatsanwältin Dr.
Hingst: 0170 - 565 08 37