Wolfsburg (ots) - Wolfsburg, Berliner Brücke 29.10.2017, 23.18 Uhr
Am späten Sonntagabend wurde die Polizei gegen 23.18 Uhr von aufmerksamen Zeugen darüber informiert, dass ein minderjähriger Junge, in einem Parkhaus an der Straße Berliner Brücke, hinter dem Steuer eines VW Golf sitzend, Fahrübungen mache. Die Beamten trafen wenig später am Ort ein und trafen die Zeugen, sowie einen 19 Jahre jungen Mann, ein 15 Jahre altes Mädchen und einen 14 Jahre alten Jungen, alle aus dem Landkreis Helmstedt an. Beide Minderjährige saßen zu diesem Zeitpunkt auf dem Rücksitz des Fahrzeugs. Bei der Sachverhaltsaufnahme kam heraus, dass der 14 Jahre alte Schüler gerne einmal mit dem Wagen des 19 Jahre alten Fahrzeughalters fahren wolle. Dieser gestattete es dem Kind, worauf der Schüler einige Runden auf dem Parkdeck drehte. Die Beamten nahmen die beiden Kinder mit zur Dienststelle, wo sie wenig später von ihren Erziehungsberechtigten abgeholt wurden. Den 14 Jahre alten Schüler und den 19 Jahre alten Fahrzeughalter erwartet nun ein Verfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Den 14 Jährigen, weil er ohne die erforderliche Fahrerlaubnis ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr geführt hat und den 19 Jährigen, weil er wissentlich zuließ, dass der Minderjährige ohne die erforderliche Fahrerlaubnis, ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr führte. Die Ermittlungen dauern an.
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