Schwerin (ots) - Die Bundesanwaltschaft hat heute am frühen Morgen den 19-jährigen syrischen Staatsangehörigen Yamen A. wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (§ 89a StGB) durch Spezialeinheiten der Bundespolizei, des Bundeskriminalamtes und des SEK der Landespolizei M-V in Schwerin festnehmen lassen. Zudem wurden die Wohnungen des Beschuldigten sowie weiterer bislang nicht tatverdächtiger Personen u.a. in Schwerin durchsucht.
Zum heutigen Einsatz erklärt Innenminister Lorenz Caffier: "Durch die koordinierte und konsequente Ermittlungsarbeit der beteiligten Sicherheitsbehörden konnte zielgerichtet eingegriffen und eine offensichtlich konkrete Gefahrenlage verhindert werden. Dafür bedanke ich mich bei allen Einsatzkräften. Die Festnahme zeigt, dass wir Personen, bei denen es Anhaltspunkte dafür gibt, dass von ihnen eine konkrete Gefahr ausgeht, fest im Visier haben. Ich habe immer betont, dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass auch Mecklenburg-Vorpommern als Rückzugsort für potenzielle Attentäter genutzt wird. Deshalb ist es umso wichtiger, dass unsere Sicherheitsstruktur technisch und rechtlich mit den neuen Dimensionen des Terrors Schritt halten kann. Die länderübergreifende Zusammenarbeit zwischen den Polizei- und Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern spielt dabei eine Schlüsselrolle, wie die Vorfeldaufklärung und die heutige Festnahme zeigen. Sie sind auch ein weiteres Argument für die Stärkung der Sicherheitsbehörden."
Die Ermittlungen führt auch weiterhin die Generalbundesanwaltschaft.
"Nach der Festnahme des Beschuldigten und der Beschlagnahme der Tatmittel gibt es nach derzeitigem Kenntnisstand keine Gefährdung für die Bevölkerung. Zu den Zeugen liegen im Rahmen der durchgeführten polizeilichen Maßnahmen derzeit keine Erkenntnisse vor, die auf eine Beteiligung an den Tatplanungen hindeuten würden. Nach Auswertung der Asservate und der Vernehmungen wird die Landespolizei die Situation weiter beurteilen", so Minister Caffier.
Der 19-jährige syrischen Staatsangehörigen Yamen A. war im Herbst 2015 nach Deutschland gekommen und hatte im Februar 2016 in Mecklenburg-Vorpommern einen Asylantrag gestellt. Seit April 2016 ist er im Besitz einer befristeten Aufenthaltserlaubnis (subsidiärer Schutz). In der Vergangenheit ist er bisher nicht auffällig gewesen.
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