Ulm (ots) - Der Junge hatte den Böller vor einem Mehrfamilienhaus in der Schwabstraße gefunden, erzählte er später. Der Siebenjährige nahm den Böller mit nach Hause. Als er gegen 9.30 Uhr damit im Kinderzimmer hantierte, kam der achtjährige Bruder dazu. Er habe aber nicht mehr verhindern können, dass der Jüngere den Böller zündete, sagte er später zur Polizei. Durch die Explosion erlitt der Siebenjährige schwere Verletzungen an der Hand. Sein Bruder blieb unverletzt. Der Rettungshubschrauber brachte den Verletzten in eine Klinik. Die Polizei (Tel. 07322/96530) ermittelt jetzt um festzustellen, wer den Böller auf der Straße zurückgelassen hat.
Die Polizei weist darauf hin, dass Böller nicht von Kindern und nur an Silvester und Neujahr gezündet werden dürfen. Die Sprengkörper müssen dann aber auch in Deutschland zugelassen sein. Böller aus dem Ausland entsprechen oft nicht den Sicherheitsvorschriften und sind zu gefährlich. Deshalb ist deren Zünden auch verboten.
+++++2070294
Judith Wolf, Tel. 0731/188-1111, E-Mail: ulm.pp.stab.oe@polizei.bwl.de
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Ulm
Telefon: 0731 188-0
E-Mail: ulm.pp@polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/