Jülich (ots) - Die Videoüberwachung einer Tankstelle führte die Polizei am Donnerstag auf die Fährte eines 62-Jährigen aus Jülich, der eine Geldbörse gefunden und diese kurzerhand behalten hatte.
Gegen 09:45 Uhr betankte eine 45 Jahre alte Frau aus Alsdorf ihren Pkw an einer Tankstelle in Jülich. Nach dem Bezahlvorgang fuhr sie davon und bemerkte später, dass sie ihr Portemonnaie verloren hatte. Sie erkundigte sich telefonisch bei der Tankstelle, ob ihre Geldbörse dort abgegeben worden sei. Der Angestellte verneinte dies, konnte aber nach Sichtung der vorhandenen Videoaufzeichnung angeben, dass ein anderer Kunde das Portemonnaie aufgefunden und mitgenommen hatte.
Die 45-Jährige erstattete eine Strafanzeige, die Polizei nahm die Ermittlungen auf. Der tatverdächtige Kunde konnte anhand des Kennzeichens an seinem Auto identifiziert und an seiner Wohnanschrift in Jülich aufgesucht werden. Der 62-Jährige wurde mit dem Vorwurf der Fundunterschlagung konfrontiert und händigte den Beamten auch das corpus delicti aus - allerdings hatte er den ursprünglichen Inhalt wie Ausweise, Karten und Bargeld der Verliererin bereits entsorgt und seine eigenen Papiere in die Börse einsortiert. Auch das Bargeld, welches sich laut der Anzeigenerstatterin darin befinden sollte, war nicht mehr in voller Höhe enthalten.
Portemonnaie und verbleibender Geldbetrag wurden sichergestellt. Fundunterschlagung wird laut Strafgesetzbuch mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft.
Ein ehrlicher Finder hätte im vorliegenden Fall den Angestellten der Tankstelle unmittelbar über den Fund der Geldbörse informieren können. Weiterhin hätte er dort seine Personalien hinterlassen und das Portemonnaie beim nächsten Fundbüro oder der nächsten Polizeidienststelle abgeben können.
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