Stade (ots) - Im aktuellen Bußgeldkatalog für Verkehrsordnungswidrigkeiten gibt es im Abschnitt über Geschwindigkeitsverstöße eine Sonderregelung im § 4 BKatV (Bußgeldkatalog Verordnung) zum Thema Regelfahrverbot.
Hier ist festgelegt, dass es in der Regel ein einmonatigen Fahrverbot verhängt wird, wenn ein Auto- oder Motorradfahrer nach einem Geschwindigkeitsverstoß mit einer Überschreitung von mind. 26 km/h ohne dass der Verstoß direkt zu einem Fahrverbot führt, erwischt wird. Sollte derselbe Fahrer dann innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft der Entscheidung einen zweiten Geschwindigkeitsverstoß mit mindestens 26 km/h zu schnell, der ebenfalls nicht direkt zu einem Fahrverbot führt, begeht, steht ein einmonatiges Fahrverbot bevor.
Der Verkehrsteilnehmer ist somit nach dem ersten Verstoß also vorbelastet.
Aus der Idee die Fahrzeugführer auf diese spezielle Regelung hinzuweisen und sie nachhaltig dazu zu bewegen sich zukünftig an die geltenden Geschwindigkeitsregeln zu halten ist nun die "Gelbe-Karten-Aktion" der Polizeiinspektion Stade in Zusammenarbeit mit dem Verkehrsamt des Landkreis Stade entstanden.
Was kann also in Zukunft passieren?
Wenn Polizeibeamte im Rahmen der Geschwindigkeitsüberwachung bei einem derartigen Verstoß einen Verkehrsteilnehmer vor Ort anhält, wird ihm durch die einschreitenden Polizisten die gelbe Karte gezeigt und anschließend auch übergeben. Der VT hat dann die Möglichkeit sich den auf der Karte befindlichen Hinweisaufkleber in seinen Pkw zu kleben. Dieser soll ihn dann daran erinnern, sich an die geltenden Geschwindigkeitsregeln zu halten. Da viele Auto- und Motorradfahrer regelmäßig mehr als ein Kraftfahrzeug nutzen, befinden sich zwei Hinweisaufkleber auf der Karte.
Fotos in der digitalen Pressemappe der Polizeiinspektion Stade.
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