Ahaus-Alstätte – Motorroller frisiert / Strafanzeige

Ahaus-Alstätte (ots) - (fr) Am Dienstag kontrollierten Polizeibeamte auf dem Deventer Weg gegen 15.30 Uhr einen 16-jährigen Motorrollerfahrer aus Ahaus. Dabei stellten die Beamten fest, dass der Roller zahlreiche bauliche Veränderungen aufwies und somit auch die maximal zulässige Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h deutlich überschritten war. Im Besitz der nunmehr erforderlichen Fahrerlaubnis ist der Jugendliche nicht. Die Beamten untersagten die Weiterfahrt und leiteten ein Strafverfahren ein.

Erneut weist die Polizei in diesem Zusammenhang darauf hin, dass neben dem Strafverfahren weitere Folgen für die Betroffenen möglich sind. Insbesondere kann die Führerscheinstelle, der solche Straftaten mitgeteilt werden, bei Zweifeln an der Eignung des Führerscheininhabers- oder -bewerbers Maßnahmen, wie z.B.: eine kostenpflichtige medizinisch-psychologische-Untersuchung, anordnen. Ebenso kann entschieden werden, dass ein möglicher Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis an eine gewisse "Bewährungszeit" gebunden wird.

Hinzu kommt, dass der notwendige Rückbau ebenso Kosten verursachen kann, wie eine eventuell notwendige Untersuchung des Fahrzeugs durch einen Roller.

Im Falle eines Unfalls muss mit hohen Regressforderungen der Versicherung gerechnet werden.

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