Konstanz (ots) - Weiterhin auf Zeugenhinweise zu den drei Bränden zwischen dem 26. September und 1. Oktober in der Narzissenstraße sind die Kriminalbeamten der eingerichteten Ermittlungsgruppe in Friedrichshafen angewiesen. Zwischenzeitlich ergaben die Ermittlungen sowie die kriminaltechnischen Untersuchungen, dass alle drei Brände an den beiden Asylbewerberunterkünften vorsätzlich gelegt worden sind. Trotz der Auslobung einer Belohnung von insgesamt 10.000 Euro durch das Landratsamt Bodenseekreis und der Stadt Tettnang für Hinweise, die zur Ermittlung des Täters oder der Täter führen, gingen bislang keine Mitteilungen aus der Bevölkerung ein. Auch die Staatsanwaltschaft weist nochmals ausdrücklich darauf hin, dass bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen Hinweisgebern auch Vertraulichkeit zugesichert werden kann. Sie bleiben dann für das Strafverfahren anonym. Zeugen, die in den fraglichen Nächten verdächtige Personen bei den Asylbewerberunterkünften in der Narzissenstraße oder in der näheren Umgebung festgestellt haben oder sonst sachdienliche Hinweise geben können, werden nochmals dringend gebeten, sich mit der Kriminalpolizei, Tel. 07541 701-3434, in Verbindung zu setzen.
Erster Staatsanwalt Jan Holzner, Tel. 0711-921-4400
Kriminaloberkommissar Thomas Straub M.A., Tel. 07531/995-1015
Unsere Mitteilung vom 10.10.2017:
Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Stuttgart und des Polizeipräsidiums Konstanz vom 10.10.2017 Ermittler gehen von drei Fällen der Brandstiftung aus - Hohe Belohnung ausgesetzt
Tettnang - Zur Klärung der Brände, die zwischen dem 26. September und 1. Oktober von einem unbekannten Täter vorsätzlich in der Narzissenstraße gelegt wurden, hat das Polizeipräsidium Konstanz eine siebenköpfige Ermittlungsgruppe bei der Kriminalpolizeidirektion in Friedrichshafen eingerichtet. Diese geht von fremdenfeindlichen Motiven des Täters aus, der offensichtlich die Fertigstellung und den Bezug der beiden Asylbewerberunterkünfte verhindern wollte. Aus diesem Grund hat die Staatsanwaltschaft Stuttgart als hierfür zuständige Schwerpunktstaatsanwaltschaft für den württembergischen Landesteil die Leitung der Ermittlungen übernommen.
Wie bereits berichtet, hatte der Unbekannte in der Nacht zum 30. September versucht, die Außenfassade einer neu gebauten Asylbewerberunterkunft in Brand zu setzen, was aber nicht gelang.
In der darauffolgenden Nacht machte sich der Täter erneut am gleichen Gebäude zu schaffen und legte wiederum Feuer an der Fassade. Dank aufmerksamer Zeugen, die den Brand frühzeitig entdeckten, konnte das Feuer von der Feuerwehr gelöscht werden, bevor es auf das gesamte Gebäude übergriff.
Zwischenzeitlich gehen die Ermittler davon aus, dass auch ein Schwelbrand, der in der Nacht zum 27.09.2017 an der benachbarten Asylbewerberunterkunft ausgebrochen war und einen Sachschaden von rund 30.000 Euro angerichtet hatte, auf Brandstiftung zurückzuführen ist. Den bisherigen Ermittlungen zufolge, in die auch ein Brandsachverständiger des Landeskriminalamts eingeschaltet ist, geht die Polizei nach ersten Auswertungen der Brandschuttproben davon aus, das bei der versuchten und vollendeten Brandstiftung an der Außenfassade Brandbeschleuniger benutzt wurde.
Personen, die in den fraglichen Nächten Verdächtiges bei den Asylbewerberunterkünften in der Narzissenstraße bzw. in der näheren Umgebung
beobachtet haben oder sonst sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten, sich mit der Kriminalpolizei, Tel. 07541 701-3434, in Verbindung zu setzen.
Für Hinweise, die zur Ermittlung des Täters bzw. der Täter führen, ist vom Landratsamt Bodenseekreis und der Stadt Tettnang eine Belohnung von insgesamt 10.000 Euro ausgelobt worden. Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen kann Hinweisgebern seitens der Staatsanwaltschaft auch Vertraulichkeit zugesichert werden.
Erster Staatsanwalt Jan Holzner, Tel. 0711-921-4400
Polizeivizepräsident Uwe Stürmer
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