Annaberg-Buchholz/Bärenstein (ots) - Am gestrigen Tag wurde bei einer Kontrolle in der Ortslage Bärenstein die Einfuhr verbotener Feuerwerkskörper festgestellt. Am 08.11.2017 gegen 19:00 Uhr wurde durch Einsatzkräfte der Bundespolizeiinspektion Chemnitz in der Ortslage Bärenstein ein Fahrzeug angehalten und kontrolliert. Bei der Nachschau im Fahrzeug des 34 Jährigen stellten die Beamten 52 Feuerwerkskörper ohne die erforderlichen CE- bzw. BAM-Kennzeichnung und weitere 24 Feuerwerkskörper der Kategorie 3 festgestellt werden. Die Feuerwerkskörper wurden sichergestellt und dem Entschärfungsdienst der Bundespolizei zur professionellen Vernichtung übergegeben. Der 34 Jährige muss sich jetzt wegen Verstößen gegen § 40 und § 41 Sprengstoffgesetz verantworten. Das Gesetz sieht in den Fällen eine Geldbuße bis zu 50.000 EUR (§ 41 SprengG) und eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren (§ 42 SprengG) vor. Neben dieser Strafanzeige erwartet den Mann eine finanzielle Forderung für den professionellen Transport und die Vernichtung der verbotenen Feuerwerkskörper durch die Bundespolizei. Die Bundespolizei warnt in diesem Zusammenhang ausdrücklich vor dem Kauf von nicht zugelassener Pyrotechnik. Die Herkunft und Zusammensetzung dieser pyrotechnischen Erzeugnisse ist in der Regel nicht klar, weshalb deren Verwendung mit extremen Risiken verbunden ist. Die Verwendung dieser pyrotechnischen Erzeugnisse hat in der Vergangenheit immer wieder zu gefährlichen bis hin zu lebensgefährlichen Verletzungen geführt. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber die Einfuhr und das Verbringen von nicht zugelassener Pyrotechnik nach Deutschland unter Strafe gestellt. In Deutschland zugelassene Pyrotechnik wird regelmäßig durch die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) getestet und mit einem Zulassungszeichen (BAM- oder CE-Zeichen) versehen. Ganz besonders weist die Bundespolizei auch noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass selbst, wenn die CE und BAM Kennzeichen vorhanden sind, nur die Kategorien 1 und 2 zum freien Verkauf zulässig sind. Für die Kategorien 3 und 4 bedarf es einer behördlichen Genehmigung. Bei diesen Feuerwerkskörpern handelte es sich um Pyrotechnik, welche nur von ausgebildeten Feuerwerkern zu besonderen Anlässen verwendet werden darf.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Chemnitz
Telefon: 0371 4615 117
E-Mail: bpoli.chemnitz.presse@polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de