Ratzeburg (ots) - 10. November 2017 / Kreis Herzogtum Lauenburg - 09.11.2017 - Büchen Am 08.11.2015, gegen 10:15 Uhr, kam es zu einer Bombendrohung gegen einen Supermarkt in Büchen. Diese Androhung erfolgte fernmündlich mit dem Hinweis, dass man morgen eine Bombe in den Supermarkt werfen werde. Wie groß die Ernsthaftigkeit der Androhung war, konnte zum Anfang nicht gesagt werden. Um dem Sicherheitsbedürfnis nachzukommen, wurde verstärkte Polizeipräsenz, d.h. eine Eingangskontrolle durch die Polizei inklusive Bereitstellen eines entsprechenden Spezialhundes eingeplant. Die zeitgleich eingeleiteten Ermittlungen führten die Polizei noch am 09.11.2017 nachmittags zum vermeintlichen Anrufer, so dass die polizeilichen Schutzmaßnahmen eingestellt werden konnten. Es handelte sich hier offensichtlich um einen wirklich schlechten Scherz mehrerer Büchener Jugendlicher.
Da alle Beteiligten strafmündig sind, wurde ein entsprechendes Ermittlungsverfahren eingeleitet. Auch wenn sich herausstellt, dass die Gewaltandrohung "nur" als Scherz gemeint war, liegt das Strafmaß für solche Delikte bei einer Haftstraße von bis zu 3 Jahren oder Geldstrafen. Es besteht weiterhin die Möglichkeit, dass die Jugendlichen, bzw. die Eltern die Kosten des polizeilichen Einsatzes übernehmen müssen. Eine Prüfung dahingehend läuft zurzeit.
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