Bocholt (ots) - (fr) Am Freitag kontrollierten Polizeibeamte gegen 20:50 Uhr auf dem Westend einen 37-jährigen Autofahrer aus Bocholt. Bei der Überprüfung der Fahrtüchtigkeit des 37-Jährigen ergaben sich Hinweis auf Drogenkonsum. Ein Drogentest erhärtete den Verdacht, sodass die Beamten ein Verfahren einleiteten und die Weiterfahrt untersagten. Ein Arzt entnahm dem Bocholter eine Blutprobe, um den Drogenkonsum exakt nachweisen zu können. Am Samstag kam es zu vier weiteren gleichgelagerten Fällen:
1. 03.10 Uhr, Schwartzstraße, 27-jähriger Autofahrer aus Bocholt
2. 09.10 Uhr, Hamalandstraße, 26-jähriger Autofahrer aus Bocholt
3. 10.50 Uhr, Theodor-Heuss-Ring, ebenfalls ein 26-jähriger Autofahrer aus Bocholt
4. 13.15 Uhr, Dinxperloer Straße, 29-jähriger Autofahrer aus Bocholt
Auch am Sonntag fiel ein Autofahrer (28-Jähriger aus Wesel) auf, weil er vermutlich unter Drogeneinfluss stehend einen Pkw geführt hatte. Die Kontrolle fand gegen 02.05 Uhr auf der Werther Straße statt.
Für die Verkehrsordnungswidrigkeit (Fahren unter Drogeneinfluss) ist ein Bußgeld in einer Höhe von mindestens 500 Euro vorgesehen, zudem zwei Punkte in der "Verkehrssünderdatei" und ein einmonatiges Fahrverbot. Im Wiederholungsfall erhöht sich das Fahrverbot auf drei Monate und das Bußgeld im ersten Wiederholungsfall auf 1.000 Euro und anschließend auf 1.500 Euro.
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