1. Nachtrag vom 10.11.2017
10.11.2017, PP München
1. Nachtrag vom 10.11.2017
1900. Öffentlichkeitsfahndung Versuchte gefährliche Körperverletzung an Obdachlosen –Hauptbahnhof -siehe Pressebericht vom 03.11.2017, Ziffer 1861
-Lichtbilder
Wie bereits berichtet, ereignete sich am Donnerstag, 02.11.2017, gegen 00.50 Uhr, eine versuchte gefährliche Körperverletzung, bei der eine Plastiktüte eines 51-jährigen Obdachlosen auf dem S-Bahnsteig am Hauptbahnhof angezündet wurde.
Durch die Auswertungen von Videoaufzeichnungen ergaben sich erfolgsversprechende Ermittlungsansätze, die sich jedoch bislang nicht bestätigt haben.
Es erging nun ein richterlicher Beschluss zur Öffentlichkeitsfahndung.
Täterbeschreibung:
Haupttäter:
Scheinbares Alter 18-20 Jahre alt, ca. 170-180 cm groß, arabisch-nordafrikanisches Aussehen, schlanke Figur, extrem kurze, rasierte Haare; bekleidet mit schwarzem Cap, schwarze Steppjacke, weiß/grauer Kapuzenpulli, blau Jeans, schwarze Sportschuhe, Raucher.
Mittäter:
Scheinbares Alter 18-20 Jahre alt, 170-180 cm groß, arabisch-nordafrikanisches Aussehen, schlanke Figur, nackenlange, dunkle, gewellte Haare, Kinn-/Backenbart; bekleidet mit blauer Steppjacke mit Kapuze, dunkler Hose, dunklen Sportschuhen mit weißer Sohle, Raucher.
Zeugenaufruf:
Personen, die sachdienliche Hinweise zu dem Vorfall am Bahnsteig geben können, werden gebeten, sich mit dem Polizeipräsidium München, Kommissariat 13, Tel. 089/2910-0, oder jeder anderen Polizeidienststelle in Verbindung zu setzen.
Auslobung:
Personen, welche die beiden Gesuchten erkennen, werden gebeten sich mit dem Kommissariat 13 des Polizeipräsidiums München, unter der Rufnummer 089 / 2910-0 oder jeder anderen Polizeidienststelle in Verbindung zu setzen.
Zur Klärung der Tat hat das Bayer. Landeskriminalamt die Summe von 1.000,-- Euro ausgelobt, für Hinweise, die zur Klärung der Tat oder zur Ergreifung des Täters führen. Die Zuerkennung und Verteilung erfolgt unter Ausschluss des Rechtsweges. Sie ist ausschließlich für Privatpersonen und nicht für Beamte zu deren Berufspflicht die Verfolgung strafbarer Handlungen gehört, bestimmt.