Ulm (ots) - Der Audi stand in der Zeit zwischen 17.30 Uhr und 19.30 Uhr auf dem Parkplatz einer Freizeiteinrichtung in der Boschstraße. Vom Verursacher ist nichts bekannt. Den Beschädigungen und Spuren nach dürfte er beim rückwärts Ausparken gegen den Audi geprallt sein.
Die Polizei ermittelt wegen Unfallflucht und weist darauf hin, dass Unfallflucht kein Kavaliersdelikt ist. Wer sich unerlaubt vom Unfallort entfernt macht sich nicht nur strafbar, sondern riskiert neben seinem Führerschein auch den Versicherungsschutz. Unfallflucht wird mit Geld- oder Freiheitsstrafe bestraft.
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