Fahrradfahrer ohne Licht leben gefährlich – Auch für Radfahrer und Fußgänger kommt jetzt die dunkle Jahreszeit

Sicher durch die Dunkelheit

Konstanz (ots) - Mit den nun kürzer werdenden Tagen und der damit früh hereinbrechenden Dunkelheit häufen sich die Situationen, in denen Radfahrer und Fußgänger im öffentlichen Straßenverkehr schlecht erkennbar und deshalb besonders unfallgefährdet sind. Dennoch werden leider oftmals nur aus reiner Bequemlichkeit die vorgeschriebenen lichttechnischen Einrichtungen an Fahrrädern nicht in Betrieb genommen, beziehungsweise nicht mitgeführt, oder sie sind nicht funktionsfähig. Dabei sind die technischen Voraussetzungen für gutes Licht zuletzt am 01.06.17 erleichtert worden. So dürfen nun auch Scheinwerfer, Leuchten und deren Energiequelle abnehmbar sein. Ungeachtet dessen können viele Radfahrer ohne eigenes Licht von anderen Verkehrsteilnehmern nicht erkannt werden. Viele Pedaleure vergessen dabei offensichtlich, dass sie neben Fußgängern zu den schwächsten Verkehrsteilnehmern zählen und über keine "Knautschzone" verfügen. Sie sollten deshalb im eigenen Interesse auf die "Sicherheit ihres Drahtesels" wie auch auf die Einhaltung der Verkehrsregeln achten. Neben der Einhaltung der geltenden Verhaltensvorschriften im Straßenverkehr empfiehlt die Polizei Radfahrern, aber auch Fußgängern, das Tragen gut sichtbarer, heller und reflektierender Kleidung. Diese sorgt zusätzlich dafür, dass sie für Autofahrer aus genügender Entfernung erkennbar sind. Radfahrern wird zudem das Tragen eines Fahrradhelms empfohlen. Fahrradfahrer, die sich einen lässigen Umgang mit den Regeln angewöhnt haben oder gar denken, sie könnten sich ihre eigene "Ordnung" schaffen, leben gefährlich. Auch mit dem Fahrrad begangene Verkehrsverstöße ziehen Verwarnungs- oder Bußgelder nach sich. Die Polizei wird in nächster Zeit im gesamten Präsidiumsbereich wieder ein verstärktes Augenmerk auf die Einhaltung der Beleuchtungsvorschriften und Verkehrsregeln durch Radfahrer sowie den technischen Zustand ihrer fahrbaren Untersätze richten. Festgestellte Verstöße werden entsprechend geahndet. Auf der anderen Seite ist auch den Kraftfahrern anzuraten, den saisonbedingten Witterungsverhältnissen mit entsprechender Aufmerksamkeit und vor allem mit angemessenem Geschwindigkeitsverhalten Rechnung zu tragen.

Weitere Informationen finden Sie im Internet unter:

http://www.gib-acht-im-verkehr.de/0002_verkehrssicherheit/0002f_fahrrad/0002f_fahrrad_spezial/beleuchtung.htm

Straub

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