Gronau (ots) - (fr) Am Dienstag kontrollierten Zollbeamte gegen 16.05 Uhr auf dem Amtsvennweg eine 19-jährige Autofahrerin aus Coesfeld. Da diese unter Drogeneinfluss stand, wurde die Polizei hinzugezogen. Die Polizeibeamten untersagten die Weiterfahrt und leiteten ein Verfahren ein. Um den Drogenkonsum exakt nachweisen zu können, entnahm ein Arzt der 19-Jährigen eine Blutprobe. Für die Verkehrsordnungswidrigkeit (Fahren unter Drogeneinfluss) ist ein Bußgeld in einer Höhe von mindestens 500 Euro vorgesehen, zudem zwei Punkte in der "Verkehrssünderdatei" und ein einmonatiges Fahrverbot. Im Wiederholungsfall erhöht sich das Fahrverbot auf drei Monate und das Bußgeld im ersten Wiederholungsfall auf 1.000 Euro und anschließend auf 1.500 Euro.
Rückfragen bitte an:
Kreispolizeibehörde Borken
Pressestelle
Frank Rentmeister
Telefon: 02861-900-2200
http://www.polizei.nrw.de/borken/