Ulm (ots) - Dies stellte die Polizei gegen Mitternacht bei einer Verkehrskontrolle fest. Das Ergebnis eines Drogentest erhärtete den Verdacht, dass der Fahrer Amphetamin konsumiert hatte. Die Beamten untersagten ihm die Weiterfahrt. Gegen den 20-Jährigen laufen jetzt weitere Ermittlungen.
Hinweis der Polizei:
Drogenkonsum verändert die Wahrnehmungsfähigkeit, verzögert das Reaktionsvermögen oder erhöht die Risikobereitschaft. Drogenbeeinflusste Fahrerinnen und Fahrer nehmen die komplexen Verkehrsabläufe wie im Rausch war. Auf Gefahren, z.B. plötzlich auftretende Hindernisse oder falsches Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer, kann nicht mehr rechtzeitig reagiert werden.
Je nach den Umständen kann eine Fahrt unter Drogeneinfluss als Ordnungswidrigkeit oder Verkehrsstraftat verfolgt werden! Mögliche Folgen sind unter anderem Bußgeld- oder Strafverfahren mit Blutentnahme, hohe Bußgelder oder Geldstrafen, Fahrverbot bis zu 3 Monaten oder Führerscheinsperre bis zu 5 Jahren, bis zu 3 Punkte im Fahreignungsregister Flensburg, Kostenübernahme für Blutuntersuchung und Gerichtskosten, Auflagen für Drogenscreening und MPU-Gutachten vor Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis und Schadensersatzpflicht bei Unfällen.
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