Das Geschäft mit gefälschten E-Mails | Warnung der Polizei

Ravensburg (ots) - Das Polizeipräsidium Konstanz warnt Unternehmen aus aktuellem Anlass vor einem als "Chef-Masche" bekannten Betrugsphänomen. Kürzlich wurde eine Mitarbeiterin einer Ravensburger Firma vermeintlich von der Geschäftsführerin des Unternehmens per Mail kontaktiert und um die Überweisung einer fünfstelligen Summe gebeten. Die Mitarbeiterin wurde misstrauisch und fragte bei der Geschäftsführerin nach, wobei sich herausstellte, dass diese tatsächlich nicht die Absenderin der Mail war. Bei der Überprüfung seitens der Polizei wurde ermittelt, dass die Mail über einen nigerianischen Server gesendet wurde.

Die Masche:

Die Täter geben sich als Chef oder Geschäftsführer einer Firma aus. Überweisungsberechtigte Mitarbeiter eines Unternehmens in der Buchhaltung oder Finanzabteilung werden per E-Mail oder Telefon gebeten, eine größere Summe zu überweisen. Die Täter verwenden hierbei gefälschte E-Mail-Adressen, die auf den ersten Blick aussehen wie die echte Adresse des Geschäftsführers, und verschleierte Telefonnummern. Oft wird die Abwesenheit der Geschäftsleitung genutzt, um einen Überweisungsvorgang zu rechtfertigen. Eine andere Variante: Betrüger senden frei erfundene Rechnungen angeblicher Geschäftspartner per E-Mail an Mitarbeiter der Buchhaltung. Auch hier erwecken die Absender den Anschein, die E-Mails stammten vom Geschäftsführer der betroffenen Firma.

Das Polizeipräsidium Konstanz rät den Unternehmen dringend, ihre Mitarbeiter hinsichtlich dieses Betrugsphänomens zu sensibilisieren.

Bei ungewöhnlichen Zahlungsanweisungen sollten die Mitarbeiter folgende Schritte durchführen:

1. Überprüfen der E-Mails auf Absenderadresse und korrekte Schreibweise. 2. Verifizieren Sie Zahlungsaufforderungen unbedingt über Rückruf oder schriftliche Rückfrage beim genannten Auftraggeber. Verwenden Sie bei der Beantwortung/Rückfrage und Überprüfung aber nicht die angegebene Telefonnummer oder E-Mail-Adresse des Absenders, sondern entnehmen Sie diese Ihrem internen Kommunikationsplan. 3. Halten Sie Rücksprache mit der Geschäftsleitung oder dem Vorgesetzten. 4. Achten Sie darauf, welche Informationen über Ihr Unternehmen öffentlich sind bzw. wo und was Sie und Ihre Mitarbeiter im Zusammenhang mit Ihrem Unternehmen publizieren. 5. Legen Sie klare Verhaltensregeln und interne Kontrollmechanismen für Ihre Finanzabteilung und Buchhaltung fest. 6. Sensibilisieren Sie Ihre Mitarbeiter hinsichtlich dieses Betrugsphänomens. 7. Lassen Sie sich aufgrund der vorgegebenen Dringlichkeit nicht unter Druck setzen. 8. Wenden Sie sich bei Auffälligkeiten an Ihre örtliche Polizeidienststelle.

Urbat / Purath

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