Düren (ots) - Bezugnehmend auf die Berichterstattung der Dürener Zeitung von Samstag, den 18.11.2017, will die Kreispolizeibehörde Düren im Folgenden richtigstellen, dass es bislang zu keiner Verurteilung eines Tatverdächtigen im Fall des Gewaltdelikts in der Scharnhorststraße (siehe Pressemeldung der Kreispolizeibehörde Düren von Sonntag, 13.11.2016) gekommen ist. In dem Artikel "Notruf: Aus dem Alltag einer Polizistin" (Seite 20) wird die Direktionsleiterin Gefahrenabwehr/Einsatz, Frau Polizeidirektorin Petra Kaufmann, indirekt zitiert. Ihren Worten nach sei "der Täter wegen versuchten Totschlags verurteilt worden". Der Inhalt dieser Aussage ist nicht korrekt. Richtig ist, dass derzeit drei Tatverdächtige unter anderem wegen Gefährlicher Körperverletzung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte angeklagt sind, nachdem zunächst auch wegen versuchten Totschlags ermittelt worden war. Am Freitag, den 24.11.2017, werden die Plädoyers gehalten. Die Staatsanwaltschaft Aachen rechnet noch in diesem Jahr mit einer Urteilsverkündung.
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