(KA) Karlsruhe – Jugendliche werfen Familienvater mit Steinen bewusstlos

Karlsruhe (ots) - Zwei Jugendliche bewarfen am frühen Sonntagabend in Karlsruhe in der Parkstraße einen 38-jährigen Familienvater mit Steinen und Flaschen, selbst als dieser bereits bewusstlos am Boden lag. Begonnen hat alles mit beleidigenden Nachrichten der beiden Tatverdächtigen bei einem Kurznachrichtendienst an den Sohn des späteren Opfers. Die beiden 15 und 16 Jahre alten Tatverdächtigen suchten zusammen mit einigen weiteren Jugendlichen den 15-jährigen Sohn gegen 17.00 Uhr an der Wohnadresse auf. Die Gruppe blieb jedoch etwas abgesetzt. Der Vater kam hinzu und die zwei Jugendlichen rannten ein Stück weg. Als der Sohn den beiden folgte wurde er von seinem Vater begleitet. An der Kreuzung Parkstraße und Schönefeldstraße kam es dann zu der fassungslos machenden Szene. Der 16-jährige beleidigte und bedrohte den Familienvater und begann unmittelbar mit handgroßen Steinen zu werfen. Der zwischenzeitlich etwa einen Meter hinter dem Erwachsenen stehende 15-jährige Tatverdächtige warf fast zeitgleich einen großen Stein und traf das Opfer am Hinterkopf. Dieses ging aufgrund dieses Treffers bewusstlos zu Boden. Die beiden Angreifer warfen mit Steinen und Flaschen, die um sie herumlagen. Der 38- Jährige blieb für einige Sekunden ohne Bewusstsein und wurde von weiteren Steinen getroffen. Er erlitt schwere, aber nicht lebensbedrohliche Verletzungen. Der Sohn schützte seinen Vater noch, indem er ihn beiseite zog und konnte so weitere Treffer verhindern. Auf den Tumult aufmerksam geworden, versuchten Zeugen die Situation zu beruhigen, scheiterten dabei aber an den aggressiven Jugendlichen. Die ergriffen zusammen mit der umstehenden Gruppe von Jugendlichen erst die Flucht, als mehrere Streifenwagen der Polizei anrückten. Die Gruppe konnte kurz darauf von der Polizei festgesetzt und beide Tatverdächtige festgenommen werden. Sie wurden erkennungsdienstlich behandelt und letztlich den einbestellten Eltern übergeben. Der 16-Jährige ist bereits wegen Gewaltdelikten polizeilich in Erscheinung getreten. Beide werden sich wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung verantworten müssen.

Jürgen Etzel, Pressestelle

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