Mettingen (ots) - a) Nachtrag Die Brandermittler der Kreispolizeibehörde am haben Montag (20.11.2017) Untersuchungen an der Brandstelle in Mettingen durchgeführt. Diese ergaben keine Erkenntnisse auf eine fahrlässige oder vorsätzliche Brandstiftung. Den Recherchen zufolge dürfte eine technische Ursache für die Entstehung des Brandes verantwortlich sein. Es entstand ein erheblicher Sachschaden. Das Gebäude wurde vollkommen zerstört. Die Schadenshöhe liegt deutlich im sechsstelligen Eurobereich. b) Wiederholung der Mitteilung vom 19.11.2017: Nach einem Brand in einem Einfamilienhaus in Mettingen hat die Kriminalpolizei die Ermittlungen übernommen. Die beiden Bewohner des Hauses haben kurz nach ihrer Rückkehr gegen Mitternacht Brandgeruch wahrgenommen. Im Wohnzimmer des Hauses haben sie eine starke Rauchentwicklung festgestellt. Beide Personen haben anschließend das Haus verlassen und die Feuerwehr verständigt. Die Löschzüge der FW Mettingen und Westerkappeln waren zur Bekämpfung des Brandes eingesetzt. Die beiden Bewohner, die unverletzt geblieben sind, wurden durch den Rettungsdienst betreut. Am Gebäude entstand erheblicher Sachschaden.
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