Betrüger gibt sich als GEZ-Mitarbeiter aus

37671 Höxter (ots) - Am Mittwoch, 22.11.2017, wurde der Polizei in Höxter ein Sachverhalt mitgeteilt, bei dem ein Anrufer sich als Mitarbeiter der GEZ ausgab und Rückstände im Rundfunkbeitrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bei einem Mann telefonisch einforderte. Angeblich hätte er über einen längeren Zeitraum keine Gebühren bezahlt. Der Mann wurde am Telefon von dem Anrufer derart unter Druck gesetzt, dass er einen Lastschriftauftrag zur Begleichung der angeblichen Gebührenrückstände erteilte. Eine Rückfrage beim zuständigen Beitragsservice (ehemals GEZ) von Seiten der Polizei ergab, dass dieser Anruf von dort nicht getätigt wurde und hier offensichtlich ein Betrug vorliegen würde. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass der Rundfunkbeitrag gemäß Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (§ 10) unaufgefordert zu zahlen ist. Wenn Sie die Zahlung Ihres Rundfunkbeitrags versäumt haben und ihr Beitragskonto in Rückstand gerät, erhalten Sie vier Wochen nach Fälligkeit der Zahlung eine Zahlungserinnerung. Wenn Sie auf die Zahlungserinnerung ebenfalls nicht reagieren und den offenen Betrag nicht zahlen, erhalten Sie einen Festsetzungsbescheid. In einem Festsetzungsbescheid werden die geschuldeten Rundfunkbeiträge und Säumniszuschläge festgesetzt. Die sogenannte Festsetzung des offenen Betrages in einem Bescheid ist die notwendige Grundlage für eine Vollstreckung durch die amtlich zuständige Vollstreckungsbehörde oder den Gerichtsvollzieher. Hiergegen kann Widerspruch eingelegt werden. Auf keinen Fall werden Mitarbeiter des Beitragsservices Forderungen telefonisch gelten machen und Überweisungen veranlassen. Seien Sie misstrauisch gegenüber solchen Anrufen. Lassen Sie sich den Namen des Anrufers nennen und für welche Institution er tätig ist. Wenden Sie sich direkt an die fragliche Institution und fragen dort nach. Wenn Sie Opfer eines Betrugs geworden sind, wenden Sie sich über den Polizeiruf 110 an die Polizei./He.

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