PD Chemnitz – Polizei bittet Bevölkerung um Mithilfe

Inhalt Polizei bittet Bevölkerung um Mithilfe Medieninformation: 611/2017
Verantwortlich: Steffen Wolf
Stand: 27.11.2017, 08:10 Uhr
In eigener Sache
Die Pressestelle ist heute bis 14 Uhr besetzt. Wir bitten um Beachtung.

 

Chemnitz

 

OT Kaßberg – Polizei bittet Bevölkerung um Mithilfe

(4232) Am 8. Oktober 2017, gegen 8.30 Uhr, legten offenbar zwei bislang unbekannte, junge Männer vorsätzlich Feuer in einem leer stehenden Industriegebäude in der Ulmenstraße. Der Brand wurde von einem vorbei kommenden Zeugen (42) bemerkt. Der 42-Jährige sah zwei Personen vom Brandort weglaufen.

Bei dem Feuer wurde niemand verletzt. Der entstandene Sachschaden wurde auf mehrere hundert Euro geschätzt.

Die Personen beschrieb der Zeuge wie folgt: Die erste Person soll zwischen 25 Jahren und 30 Jahren alt und 1,75 Meter bis 1,80 Meter groß sein. Er hatte eine schlanke Gestalt, auffallend blondes (hellblondes) Haar und einen blonden Vollbart. Bekleidet war er mit einer hellen Hose und einem hellem Kapuzenpullover (Hoodie). Darüber trug er eine dunkle, gefütterte Jacke.

Die zweite Person war zirka 30 Jahre alt, hatte eine kräftige Gestalt und war etwas größer als die erste. Sie hatte dunklere Haare, ebenfalls einen Vollbart und trug eine dunkle, gefütterte Kapuzenjacke.

Zu der ersten Person wurde ein Phantombild gefertigt.

Das Amtsgericht Chemnitz hat auf Antrag der Staatsanwaltschaft Chemnitz einen Beschluss zu Öffentlichkeitsfahndung erlassen.

Die Polizeidirektion Chemnitz wendet sich nun mit diesem Phantombild an die Öffentlichkeit und bittet die Bevölkerung bei der Suche nach den Tätern um Mithilfe.

Wer erkennt die abgebildete Person? Wer kann Angaben zu seinem Aufenthaltsort machen?

Hinweise nimmt die Kriminalpolizei Chemnitz unter Telefon 0371 387-3445 oder an jede andere Polizeidienststelle entgegen.

Hinweis: Unsere Bitte um Veröffentlichung bezieht sich zunächst ausschließlich auf Druckerzeugnisse im Großraum Chemnitz. Wir bitten nachdrücklich darum, aus Gründen der Verhältnismäßigkeit von einer Veröffentlichung im Internet einschließlich sozialer Netzwerke (facebook) abzusehen.

Gemäß § 16 Abs. 4 SächsDSG darf der Empfänger die übermittelten Daten nur für den Zweck verarbeiten, zu dessen Erfüllung sie ihm übermittelt worden sind. Ohne Einwilligung der übermittelnden Stelle ist eine Verarbeitung für andere Zwecke nicht zulässig. Zuwiderhandlungen stellen eine Ordnungswidrigkeit gemäß §§ 16 Abs. 4 i. V. m. 38 Abs. 1 Nr. 6 SächsDSG dar. (Wo)

 

Landkreis Mittelsachsen

 

Revierbereich Mittweida

 

Hainichen – Am Unfallort verstorben

(4233) Am Sonntagnachmittag befuhr gegen 16.25 Uhr der 45-jährige Fahrer eines Pkw Mercedes die Mittweidaer Straße stadteinwärts. In einer Rechtskurve fuhr er aus bisher unbekannter Ursache geradeaus, kam nach links von der Fahrbahn ab und an einem Hang zum Stillstand. Dabei wurden ein Baum und ein Container in Mitleidenschaft gezogen. Der 45-Jährige wurde durch einen Zeugen nicht ansprechbar im Auto vorgefunden. Trotz sofortiger Erste-Hilfe-Maßnahmen verstarb der Mann noch am Unfallort. Der beim Unfall entstandene Sachschaden beziffert sich insgesamt auf ca. 6 000 Euro. (Kg)


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