Bocholt (ots) - (fr) Am Sonntag kontrollierten Polizeibeamte gegen 17.00 Uhr auf der Donaustraße einen mit zwei Personen besetzten Motorroller, da der Sozius keinen Helm trug. Der 16-jährige Fahrer ist nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis. Dies gilt auch für seinen 16-jährigen Beifahrer, der zugab, den Motorroller in der Vergangenheit auch geführt zu haben: Die Polizisten untersagten die Weiterfahrt und leiteten Strafverfahren gegen die beiden Jugendlichen und den 48-jährigen Halter (Vater eines der Jugendlichen) ein.
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