Nachtrag zur gemeinsamen Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Paderborn und der Polizei Bielefeld nach Schusswaffengebrauch durch Polizeibeamte in Paderborn am 26.11.2017

Bielefeld (ots) - AR/ Paderborn - Bielefeld - Die Ermittlungen der Kriminalpolizei führten gestern Abend, auf Antrag der Staatsanwaltschaft, zum Erlass eines Haftbefehls gegen den 31-jährigen Pakistani durch einen Haftrichter in Paderborn, wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte. Die Motivlage für die mit einer Eisenstange vorgenommenen Sachbeschädigungen in der Paderborner Innenstadt und den Angriff auf Polizeibeamte ist bis jetzt unklar. Die Staatsanwaltschaft Paderborn hat den Schusswaffengebrauch durch Polizeibeamte in Notwehr als rechtmäßig bewertet. Der durch einen Schuss ins Bein verletzte 31-Jährige wurde gestern in das Justizvollzugskrankenhaus Fröndenberg eingeliefert. Die Ermittlungen dauern an.

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