Bocholt (ots) - (fr) Am Montagabend kontrollierten Polizeibeamte gegen 21.00 Uhr auf der Rebenstraße einen 22-jährigen Autofahrer aus Wegberg. Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass gegen den 22-Jährigen ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach bestand. Wegen Körperverletzung war der 22-Jährige zu 1.500 Euro Geldstrafe oder 50 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt worden. Da er die Geldstrafe nicht bezahlen konnte, wurde er verhaftet.
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