Zittau (ots) - Ein 40-Jähriger ist in Zittau trotz gerichtlicher Entziehung der Fahrerlaubnis mit seinem PKW gefahren.
Im Rahmen der Binnenfahndung überprüften Beamte der Gemeinsamen Einsatzgruppe Oberlausitz am 28.11.2017 die Kennzeichen eines Fahrzeuges. Die Abfrage ergab, dass dem Halter die Fahrerlaubnis rechtskräftig durch ein Gericht entzogen worden war. Da sich das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Abfrage im Gegenverkehr befand, konnte der Fahrer erst gestellt werden, nachdem er sein Fahrzeug bereits abgeparkt hatte. Auf Nachfrage gab er an, dass er der Halter des Fahrzeuges sei und soeben auch mit dem PKW gefahren ist. Als die Beamten den 40-jährigen Deutschen mit dem Abfrageergebnis konfrontierten, bestätigte er, dass er momentan nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis wurde er vor Ort belehrt und die Weiterfahrt untersagt.
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