Borken (ots) - (dm) Am Dienstag fiel einer Streifenwagenbesatzung gegen 18.35 Uhr ein Autofahrer zunächst nur deshalb auf, weil er eine rote Ampel an der Landwehr in Höhe des Dülmener Weges missachtet hatte. Bei der anschließenden Verkehrskontrolle auf der Hohen Oststraße, stellte sich heraus, dass der Fahrer (25, Borken) keine für das Fahrzeug erforderliche Fahrerlaubnis besitzt. Gegen ihn und auch gegen den Fahrzeughalter (26, Borken), der sich zum Zeitpunkt der Kontrolle als Beifahrer im Fahrzeuge befand, leiteten die Beamten ein Strafverfahren ein. Dem Fahrer untersagten sie das weitere Führen von Kraftfahrzeugen.
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