++ Zevener Polizei kontrolliert Radfahrer ++

POL-ROW: ++ Zevener Polizei kontrolliert Radfahrer ++
- Friedhelm Burfeind (59) aus Zeven hat mit Fahrrad und Kleidung alles richtig gemacht - ohne Blitz -

Rotenburg (ots) - Zeven. "In der dunklen Jahreszeit kommen besondere Gefahren auf uns zu", warnt Polizeioberkommissar Rolf Meyer, Kontaktbeamter der Zevener Polizeiwache. Gemeint sind besonders Radfahrer, die sich und andere mit einem unbeleuchteten Fahrrad in Gefahr bringen. Sie sind für andere Fahrzeugführer oft schlecht bis gar nicht zu erkennen, erläutert der Polizeibeamte.

Deshalb appelliert die Polizei an alle Radfahrer und besonders Schüler, sich stets mit einem verkehrssicheren Fahrzeug im Straßenverkehr zu bewegen und die Verkehrsregeln zu beachten. Rolf Meyer: " Dabei sind besonders Eltern für ihre Kinder verantwortlich und sollten auf den Zustand der Fahrräder achten." Wichtig ist auch, den Kindern das richtige Verhalten im Straßenverkehr beibringen.

Unbeleuchtete Fahrräder stellen ein besonders hohes Unfallrisiko dar. Dabei sind seit einiger Zeit sogar Stecklichter zulässig. Sie müssen der geltenden Norm entsprechen und sind bei Dämmerung, Dunkelheit oder sonstiger Sichtbehinderung rechtzeitig einzuschalten. Ebenso wichtig sind gut reflektierende Rückstrahler an den Rädern und den Pedalen. Dazu kommen nach vorn weiße und nach hinten rote Rückstrahler. Meyer: "Sind sie im Stecklicht nicht vorhanden, müssen sie in ausreichender Größe zusätzlich angebracht sein." Außerdem sollten sie sauber sein, damit sie ausreichend reflektieren.

Immer wieder stellt die Polizei fest, dass Fahrradfahrer auf dem Gehweg oder entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung unterwegs sind. Auch hier besteht eine hohe Unfallgefahr. In einer Fußgängerzone, in der das Fahrradfahren freigegeben ist, gilt übrigens Schrittgeschwindigkeit, mahnt Rolf Meyer. Weiterhin darf das Gehör nicht durch die Nutzung eines Gerätes, beispielsweise Kopfhörer, beeinträchtigt werden.

Verstöße gegen die genannten Vorschriften können mit einem Verwarngeld zwischen fünf und 20 Euro geahndet werden. Die Benutzung eines Mobiltelefons ohne Freisprecheinrichtung auf dem Fahrrad während der Fahrt kann übrigens ein hohes Bußgeld in Höhe von 55 Euro nach sich ziehen.

Ein unfallfreier Straßenverkehr ist das Ziel der Polizei. In diesem Sinne werden weiterhin Verkehrskontrollen durchgeführt, besonders jetzt in der beginnenden dunklen Jahreszeit. Während einer Fahrradkontrolle am frühen Morgen kontrollierte der Kontaktbeamte den Radfahrer Friedhelm Burfeind (59) aus Zeven auf seinem Weg zur Arbeit . Burfeind war mit einem gut beleuchtetem Fahrrad unterwegs. Dazu trug er einen Fahrradhelm sowie eine neongelbe Jacke mit Reflektionsstreifen. "Das ist wirklich vorbildlich und bestens für andere Verkehrsteilnehmer zu erkennen", freute sich Rolf Meyer. Nicht so erfreut war er über eine junge Schülerin, deren Licht nicht nur defekt war, sondern die auch die Ansprache des Kontaktbeamten nicht verstand. In den Ohren hatte sie die Ohrhörer ihres IPhones.

Fotos (Detlev Kaldinski):

- Rolf Meyer erläutert junger Radfahrerin auf dem Schulweg die Gefahren - Friedhelm Burfeind (59) aus Zeven hat mit Fahrrad und Kleidung alles richtig gemacht

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