Bocholt (ots) - (fr) Am Freitag kontrollierten Polizeibeamte gegen 09.10 Uhr auf der Kurfürstenstraße einen 51-jährigen Motorrollerfahrer aus Bocholt, da an dem Motorroller kein Versicherungskennzeichen angebracht war. Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass der 51-Jährige nicht im Besitz der Fahrerlaubnis ist. Zu dem Kennzeichen gab er an, dieses verloren zu haben - diesbezüglich dauern die Ermittlungen noch an. Die Beamten untersagten die Weiterfahrt und leiteten ein Strafverfahren ein.
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