(BC) Laupheim – Rückwärts gegen parkendes Auto / Eine Autofahrerin hat sich am Donnerstagabend nach einem Bagatellunfall in Laupheim falsch verhalten.

Ulm (ots) - Jetzt wird gegen die 29-Jährige und ihren Mann wegen Unfallflucht ermittelt. Die Fahrerin war auf dem Parkplatz an der Bühlerhalle beim Ausparken gegen ein anderes Fahrzeug gestoßen. Ihr Mann stieg aus und schaute sich die Schäden an den Stoßfängern der beiden Fahrzeuge an. Ohne zu warten oder die Polizei zu verständigen fuhr das Paar weg. Mehrere Zeugen hatten den Aufprall gehört und sich das Autokennzeichen aufgeschrieben.

Keinen Hinweis auf den Verursacher gibt es zu einer Unfallflucht, die am Mittwochvormittag auf einem Firmenparkplatz in der Willy-Messerschmitt-Straße vorlag. Dort wurde ein Pkw im Frontbereich angefahren, die Reparaturkosten werden auf 1500 Euro geschätzt. Die Polizei sicherte blaue Lackspuren, die vom Verursacherfahrzeug stammen dürften.

Unfallflucht ist eine Straftat! Wegfahren lohnt sich nicht, Wegschauen hilft nicht. Wer sich unerlaubt vom Unfallort entfernt macht sich nicht nur strafbar, sondern riskiert neben seinem Führerschein auch den Versicherungsschutz. Unfallflucht ist kein Kavaliersdelikt und wird mit Geld- oder Freiheitsstrafe bestraft.

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