BPOLI EBB: Verbotenes Springmesser eingezogen

Pulsnitz (ots) - Ein in Deutschland verbotenes Springmesser stellten Beamte der Bundespolizeiinspektion Ebersbach bei der Kontrolle eines Ukrainers fest.

Die Beamten kontrollierten am 03.Dezember auf der BAB4, nahe Pulsnitz, einen 24-jährigen Ukrainer mit seinem Pkw. Im Innenraum des Fahrzeugs fanden die Beamten griffbereit ein Springmesser mit einer Klingenlänge von 9 cm. Bei Springmessern, deren Klinge über 8,5 cm lang ist und seitlich herausspringt ist das Erwerben, Besitzen und Führen in Deutschland generell verboten und stellt eine Straftat nach dem Waffengesetz dar. Das Messer wurde als Einziehungsgegenstand sichergestellt und der Mann wird sich wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten müssen.

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