Borken (ots) - (dm) In der Sonntagnacht kontrollierten Polizeibeamte gegen 00.05 Uhr einen Autofahrer (24, Borken) auf der Heidener Straße. Da ihnen der Fahrer bereits wegen verschiedener Delikte im Bereich der Betäubungsmittelkriminalität bekannt war, führten sie einen Drogentest durch. Der Test bestätigte einen vorherigen Drogenkonsum des Fahrers. Befragt hierzu gab er an, Fitnesspräparate eingenommen zu haben. Auf der Wache entnahm ihm ein Arzt eine Blutprobe. Die Beamten untersagten dem Mann die Weiterfahrt und leiteten ein Bußgeldverfahren ein. Für die Verkehrsordnungswidrigkeit (Fahren unter Drogeneinfluss) ist ein Bußgeld in einer Höhe von mindestens 500 Euro vorgesehen, zudem zwei Punkte in der "Verkehrssünderdatei" und ein einmonatiges Fahrverbot. Im Wiederholungsfall erhöht sich das Fahrverbot auf drei Monate und das Bußgeld im ersten Wiederholungsfall auf 1.000 Euro und anschließend auf 1.500 Euro.
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