Borken (ots) - Am Montagmorgen überprüften Polizeibeamte im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle gegen 07.25 Uhr einen Motorrollerfahrer (17, Velen) auf der Josefstraße. Bei der Kontrolle stellten sie fest, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit des Motorrollers (max. 25 km/h) durch technischer Veränderungen heraufgesetzt worden war. Im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis war der 17-Jährige nicht. Die Beamten leiteten ein Strafverfahren ein und untersagten dem jungen Velener die Weiterfahrt. Erneut weist die Polizei in diesem Zusammenhang darauf hin, dass neben dem Strafverfahren weitere Folgen für die Betroffenen möglich sind. Insbesondere kann die Führerscheinstelle, der solche Straftaten mitgeteilt werden, bei Zweifeln an der Eignung des Führerscheininhabers- oder -bewerbers Maßnahmen, wie z.B.: eine kostenpflichtige medizinisch-psychologische-Untersuchung, anordnen. Ebenso kann entschieden werden, dass ein möglicher Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis an eine gewisse "Bewährungszeit" gebunden wird.
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