Delmenhorst (ots) - Wildeshausen. Immer wieder sieht man zur Zeit Fahrradfahrer, die ohne Beleuchtung unterwegs sind. Fahrradfahrer unterschätzen häufig, wie schlecht sie in der Dunkelheit von anderen Verkehrsteilnehmern wahrgenommen werden. Gerade in der dunklen Jahreszeit sind sie der Gefahr ausgesetzt, von anderen Verkehrsteilnehmern im Straßenverkehr übersehen zu werden. Eltern schulpflichtiger Kinder sind gefordert, die Räder ihrer Kinder zu überprüfen und ggf. zu reparieren. Daher werden Polizeibeamte der Polizeiinspektion Delmenhorst/ Oldenburg-Land/ Wesermarsch, verstärkt im Landkreis Oldenburg, in den kommenden Wochen wieder in den Morgenstunden Beleuchtungskontrollen vornehmen. Fahrradfahrer müssen damit rechnen, dass sie von den Beamten angehalten und kontrolliert werden, wenn sie ohne oder nur mit unzureichender Beleuchtung unterwegs sind. Auch Jugendliche (ab 14 Jahren) müssen bei einem Verstoß mit einem Verwarngeld von 20 Euro rechnen. Die Kinder und Jugendlichen, die mit zu beanstandenden Fahrrädern unterwegs sind, werden zusätzlich aufgefordert, das reparierte Fahrrad bei der örtlichen Polizeidienststelle vorzuführen. Eine der Hauptursachen für das Fahren ohne Licht ist schlichtweg der technisch mangelhafte Zustand vieler Beleuchtungsanlagen. Selbst fabrikneue Räder sind oft nur mit einer mangelhaften Lichtanlage ausgestattet. Dynamos, die mehr Lärm als Strom erzeugen, sollten auf jeden Fall erneuert werden. Inzwischen gibt es auf dem Markt auch hochwertige Lichtmaschinen. Am betriebssichersten sind Nabendynamos, da sie witterungsunabhängig sind. Sogenannte Stecklichter werden aufgrund der noch unzureichenden Rechtslage im Rahmen des Ermessensspielraumes nicht beanstandet, wenn sie durch die vorgeschriebene Bauartgenehmigung gemäß der Straßenverkehrszulassungsordnung für den Betrieb im Straßenverkehr erlaubt sind. Einfache Taschenlampen oder ähnliche Lichtquellen sind hingegen nicht gestattet. Damit man als Radfahrer noch besser gesehen wird, ist es zusätzlich ratsam reflektierende Arm- und Fußbänder zu tragen. Neben den Beleuchtungskontrollen wird auch die Einhaltung der richtigen Radwegnutzung kontrolliert. Gerade in Einmündungs- und Kreuzungsbereichen kommt es immer wieder zu Verkehrsunfällen zwischen den Auto- und Radfahrern, weil der Autofahrer oft nicht mit der linksseitigen und damit falschen Radwegnutzung von anderen Verkehrsteilnehmern rechnet. In den meisten Fällen wird dabei den Falschfahrern eine Teilschuld angelastet, wobei dann zudem die Versicherungen ihre Leistungen kürzen bzw. komplett verweigern können. Verkehrsteilnehmer (ab 14 Jahre) müssen hier mit einer gebührenpflichtigen Verwarnung von 20 Euro rechnen.
Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an:
Désirée Krikkis
Polizeiinspektion Delmenhorst/Oldenburg-Land/Wesermarsch
Pressestelle
Telefon: 04221-1559104
E-Mail: pressestelle@pi-del.polizei.niedersachsen.de
Internet: www.polizei-delmenhorst.de