Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Karlsruhe und des Polizeipräsidiums Karlsruhe

Karlsruhe/Dresden (ots) - Karlsruhe/Dresden, 5. Dezember 2017

Nach Straftaten im Zusammenhang mit dem Fußballspiel Karlsruher SC - SG Dynamo Dresden am 14. Mai 2017: Durchsuchungsmaßnahmen in der Fanszene von Dynamo Dresden

Am Sonntag, 14. Mai 2017 kam es vor dem Fußballspiel der 2. Bundesliga zwischen dem Karlsruher SC und der SG Dynamo Dresden zu einem Marsch aus dem Kreis der Dresdner Fanszene mit zirka 1.500 Personen durch das Karlsruher Stadtgebiet zum Wildparkstadion. Dabei waren die Marschteilnehmer einheitlich mit militärähnlicher Tarnkleidung mit dem aufgedruckten Schriftzug "FOOTBALLARMY DYNAMO DRESDEN" bekleidet. Die vorderste Reihe des Aufzugs präsentierte ein großes Transparent mit der Aufschrift "KRIEG DEM DFB". Dazu wurden - schwarzen Rauch ausstoßende - Nebeltöpfe eingesetzt, die zusammen mit rhythmischem Trommeln das militante Erscheinungsbild verstärkten. Die den Marsch begleitenden Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten wurden aus der Menge heraus mit Pyrotechnik beworfen und beschossen. 21 Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte erlitten hierbei schmerzhafte Knalltraumata.

Auf ein Signal überrannten die Marschteilnehmer am Wildparkstadion mit massiver Körpergewalt die Einlasskontrollen. Dabei wurde eine Vielzahl von Ordnungskräften verletzt. Zudem konnten unkontrolliert pyrotechnische Gegenstände ins Stadion gebracht werden, die während des gesamten Fußballspiels aus dem einheitlich uniformierten Gästeblock abgefeuert wurden. Dresdner Fans, die ohne einheitliche Tarnkleidung in den Gästeblock kamen, wurden mit Körpergewalt hinausgedrängt.

Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe leitete in der Folge mehrere Ermittlungsverfahren wegen Landfriedensbruchs, gefährlicher Körperverletzung und Verstößen gegen das Versammlungsgesetz und Sprengstoffgesetz ein. Beim Polizeipräsidium Karlsruhe wurde die Ermittlungsgruppe "Dynamo" gebildet. Anhand der polizeilichen Ermittlungsergebnisse zum Fanmarsch erwirkte die Staatsanwaltschaft beim Amtsgericht Karlsruhe Durchsuchungsbeschlüsse für 33 Wohnungen und Geschäftsräumlichkeiten. Der überwiegende Anteil der Durchsuchungsobjekte liegt dabei in Dresden und Umgebung. Es sind aber auch Objekte in Brandenburg, Baden-Württemberg und der Schweiz betroffen. Die Maßnahmen richten sich gegen mehr als 20 Tatverdächtige.

Am Morgen des 05. Dezember 2017 wurden sämtliche Durchsuchungsmaßnahmen gleichzeitig vollzogen.

Staatsanwaltschaft und Polizei Karlsruhe werden am 5. Dezember 2017 um 14.00 Uhr in den Räumlichkeiten der Polizeidirektion Dresden, Schießgasse 7, 01067 Dresden, eine gemeinsame Pressekonferenz durchführen. Wir bitten alle daran teilnehmenden Medienvertreterinnen und Medienvertreter, einen Presseausweis mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.

Dr. Tobias Wagner, Erster Staatsanwalt Raphael Fiedler, Polizeirat

Tel.: 0351/483-3112 (nur am 05.12.2017)

Polizeipräsidium Karlsruhe
Telefon: 0721 666 1111
E-Mail: karlsruhe.pp.stab.oe@polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/