Neugersdorf (ots) - In den Abendstunden des 5. Dezembers 2017 stellten Beamte der Bundespolizeiinspektion Ebersbach bei einem Mann in Neugersdorf einen Verstoß gegen das Waffengesetz fest.
Die Polizisten kontrollierten auf der Rudolf-Breitscheid-Straße einen Ford Mondeo, der zuvor aus Tschechien eingereist war. In der Ablage der Fahrertür entdeckten sie ein Einhandmesser.
Kann bei einem Messer der Klappmechanismus einhändigt bedient und festgestellt werden, unterliegt es dem Führungsverbot nach dem Waffengesetz. Diese Messer sind außerhalb der eigenen Wohnung oder des Grundstücks in verschlossenen Behältnissen zu transportieren. Ein Einhandmesser ist zudem in der Wohnung für andere unzugänglich sicher zu lagern, also in einem Behältnis oder verschlossenen Schrank und darf nicht offen herumliegen.
Das Messer des 23-jährigen tschechischen Fahrers aber lag griffbereit in der Ablage der Fahrertür. Die Bundespolizisten stellten das Einhandmesser sicher.
Gegen den jungen Mann wurde Anzeige wegen Verstoßes gegen das Waffengesetzt erstattet.
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