Pressemeldung vom 06.11.2017
06.12.2017, PP München
Pressemeldung vom 06.11.2017
Inhalt:
2025. Mehrere Betrugsdelikte mittels Gewinnversprechen
2026. Betrunkener Fußgänger kollidiert mit Fahrrad und verletzt sich leicht – Ludwigsvorstadt
2027. Kleintransporter stößt beim Abbiegen mit Fußgängerin zusammen und verletzt diese schwer – Westend
2028. Zwei Schüler werden aus einer Gruppe heraus angegriffen – Schwabing
2029. Geplatzte Wasserleitung führt zu schwerem Betriebsunfall – Altstadt
2030. Belobigung:
Auszeichnung von Polizeibeamten für herausragende Leistungen
-siehe Pressebericht vom 31.08.2017, Ziffer 1354
-siehe Pressebericht vom 01.09.2017, Ziffer 1359
2025. Mehrere Betrugsdelikte durch falsche Gewinnversprechen Warnhinweis:
Seit Anfang November wurden im Bereich des Polizeipräsidiums München mehrere Fälle von Betrugsdelikten im Zusammenhang mit Glückspielteilnahmen bzw. falschen Gewinnversprechen angezeigt.
Bei Anrufen wurden die Gesprächsteilnehmer über den angeblichen Gewinn eines hohen Geldbetrages informiert. Vor der Auszahlung würden jedoch Kosten, z.B. für einen Notar, den Transport, Kontogebühren oder auch Steuern, anfallen. Diese müssten von den Geschädigten durch Überweisung auf in- und ausländische Konten unter Inanspruchnahme von Anbietern für Bargeldtransfers (Western Union, Money Gram …), oder auch durch Bezahl-Code-Systeme (Cashcards, Paysafe oder Amazone …), beglichen werden.
Nachdem die Geschädigten nach einer geleisteten Zahlung von einer Erhöhung des Gewinnes informiert wurden, überwiesen sie vereinzelt Beträge von mehreren tausend Euro. Zudem wurden Sachverhalte bekannt, bei denen jeweils Bezug auf zurückliegende Strafanzeigen genommen wurde, die die Geschädigten gestellt hatten. Diese wurden aufgefordert, für angeblich anstehende Festnahmen von Tatbeteiligten in der Türkei, jeweils mehrere tausend Euro zu überweisen.
Die Münchner Polizei warnt davor, in Zusammenhang mit angekündigten Gewinnen keinesfalls finanzielle Vorleistungen zu erbringen. Zudem wird darauf hingewiesen, dass die Polizei nicht zu Zahlungen bzw. Überweisungen zur Durchführung von Festnahmen im In- oder Ausland auffordern würde.
Fall 1:
Am Montag, 09.10.2017, gegen 11.00 Uhr, wurde eine 77-jährige Rentnerin aus München von zwei bislang unbekannten Anrufern kontaktiert und ihr wurde mitgeteilt, dass sie bei einem Preisausschreiben den zweiten Platz belegt hätte.
Die angeblichen Notare gaben an, dass sie nun über Hunderttausend Euro gewonnen hätte und forderten die Frau auf, zwei Überweisungen in Gesamthöhe von mehreren Tausend Euro zu veranlassen, um Gebühren zu zahlen.
Die Rentnerin überwies die Beträge per Western Union und die Beträge wurden in die Türkei transferiert.
Fall 2:
Am Montag, 16.10.2017, erhielt eine 81-jährige Rentnerin einen Anruf von einem angeblichen Polizeibeamten. Dieser teilte ihr mit, dass bei der Festnahme einer Einbrecherbande ein Zettel mit ihrer Adresse und ihrem Namen aufgefunden worden wäre. Sie wurde um Mitwirkung bei der Festnahme eines weiteren Täters in der Türkei gebeten und sollte zweimal einen Betrag von über tausend Euro in die Türkei überweisen.
Auch dieses Geld wurde dann über Western Union transferiert.
Fall 3:
Am Dienstag, 24.10.2017, gegen 11.00 Uhr, erhielt ein 70-jähriger Rentner ebenfalls einen Anruf eines angeblichen Polizeibeamten. Dieser bezog sich auf eine Strafanzeige, die der Mann im Jahr 2014 erstattet hatte, weil er Opfer eines Betrugs wurde.
Der Polizeibeamte teilte weiter mit, dass es bereits zu Festnahmen gekommen sei und er nun dazu beitragen könnte, dass in der Türkei ein weiterer Täter festgenommen werden kann. Er wurde deshalb aufgefordert, einen Betrag von mehreren Tausend Euro via Money Gram in die Türkei zu überweisen.
Als er aufgefordert wurde, den gleichen Betrag noch einmal zu überweisen, wurde er misstrauisch und erstattete Anzeige.
Fall 4:
Am Donnerstag, 30.11.2017, gegen 13.30 Uhr, rief ein angeblicher Mitarbeiter einer Anwaltskanzlei einen 84-jährigen Rentner an und teilte ihm mit, dass er für mehrere Jahre Mitgliedsbeiträge für eine Gewinnspielmitgliedschaft nicht gezahlt hätte. Er wurde aufgefordert einen vierstelligen Betrag zu entrichten, um eine außergerichtliche Einigung zu erwirken.
Der 84-Jährige überwies gutgläubig den Betrag.
Fall 5:
Im Mai 2017 wurde einem 67-jährigen Rentner mitgeteilt, dass er noch Rechnungen aus Glückspielverträgen aus den vorangegangenen Jahren begleichen müsse. Er wurde aufgefordert einen Betrag von mehreren Tausend Euro zu überweisen, da ihm sonst ein Inkassoverfahren drohen würde.
Kurze Zeit später erhielt der Mann einen weiteren Anruf, dass er nun bei einem Gewinnspiel 250.000 Euro gewonnen hätte. Vor Auszahlung des Gewinns wären jedoch Gebühren in Höhe eines vierstelligen Betrages fällig. Im weiteren Verlauf wurden dann zusätzliche Kosten für Steuern, der Verwahrung sowie dem Transport der Gewinnsumme eingefordert.
Der Rentner überwies die Beträge, sowohl auf deutsche, als auch auf türkische Konten.
2026. Betrunkener Fußgänger kollidiert mit Fahrrad und verletzt sich leicht – Ludwigsvorstadt Am Dienstag, 05.12.2017, um 16.10 Uhr, fuhr eine 46-jährige Fahrradfahrerin aus München auf der Schwanthalerstraße. Ein 28-jähriger Tscheche ohne festen Wohnsitz, betrat die Fahrbahn, ohne auf die Fahrradfahrerin zu achten.
Die 46-Jährige konnte nicht mehr rechtzeitig bremsen, kollidierte mit dem Fußgänger und stürzte. Sie verletzte sich leicht und begibt sich selbst zum Arzt.
Der Fußgänger war zur Unfallzeit deutlich alkoholisiert und er verletzte sich bei dem Unfall nicht. Er wurde wegen einer fahrlässigen Körperverletzung angezeigt und nach der Anzeigenbearbeitung wieder entlassen.
Zu Verkehrsbehinderungen bei der Unfallaufnahme kam es nicht.
2027. Kleintransporter stößt beim Abbiegen mit Fußgängerin zusammen und verletzt diese schwer – Westend Am Dienstag, 05.12.2017, um 16.45 Uhr, fuhr ein 36-jähriger Pole mit seinem Kleintransporter auf der Landsberger Straße stadtauswärts. Als der Mann in die Trappentreustraße nach links abbiegen wollte, überfuhr er nach jetzigem Ermittlungsstand eine rote Ampel.
Zur gleichen Zeit überquerte eine 47-jährige Münchnerin die Fußgängerfurt bei Grünlicht.
Der Kraftfahrer übersah die Fußgängerin. Daraufhin kam es zum Zusammenstoß zwischen dem Kleintransporter und der Münchnerin.
Durch den Aufprall stürzte die Münchnerin auf die Fahrbahn und wurde schwer verletzt. Sie wurde vom Rettungsdienst in ein Krankenhaus gebracht.
Der 36-Jährige blieb unverletzt. Er wurde wegen einer fahrlässigen Körperverletzung angezeigt.
Zu Verkehrsbehinderungen bei der Unfallaufnahme kam es nicht.
2028. Zwei Schüler werden aus einer Gruppe heraus angegriffen – Schwabing Am Freitag, 01.12.2017, um 21.00 Uhr, verließen ein 15- und ein 18-jähriger Schüler (beide aus München) den U-Bahnhof Giselastraße. Als sie die Oberfläche erreichten, trafen sie auf eine Gruppe ihnen unbekannter Männer, die in Begleitung einer Frau unterwegs waren.
Nach Angaben der beiden Schüler wurden sie plötzlich von mehreren Mitgliedern dieser Gruppe angegriffen. Durch diesen unvermittelten Angriff stürzten beide Schüler zu Boden. Der 18-jährige Schüler wurde auch am Boden liegend getreten und geschlagen. Der 15-Jährige erlitt Verletzungen an einer Hand und der 18-Jährige wurde im Gesicht verletzt.
Schließlich gelang den beiden Angegriffenen die Flucht über die Ainmiller Straße stadtauswärts.
Sofort informierten sie die Polizei. Eine sofort eingeleitete Fahndung verlief erfolglos.
Zeugenaufruf:
Personen, die sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten, sich mit dem Polizeipräsidium München, Kommissariat 23, Tel. 089/2910-0, oder jeder anderen Polizeidienststelle in Verbindung zu setzen.
2029. Geplatzte Wasserleitung führt zu schwerem Betriebsunfall – Altstadt Am Dienstag, 05.12.2017, gegen 18.00 Uhr, wurde durch Kräfte der Bereitschaftspolizei eine größere Menge Wasser im Bereich der Maximilianstraße festgestellt. Das Wasser trat aus einer dortigen Baugrube aus.
Ein bei der Baugrube angetroffener 58-jähriger Verantwortlicher gab an, dass im Auftrag der Stadt München in der Baugrube ein Rohr verlegt werden sollte.
Während der Bauarbeiten wurde eine andere Wasserleitung mit einem Durchmesser von 30 Zentimeter beschädigt. Das austretende Wasser spülte mehrere Kubikmeter Erde aus und es kam zu einem größeren Hohlraum unter der Fahrbahndecke. Durch diesen Hohlraum entstand die Gefahr, dass die Tragfähigkeit der Fahrbahn für den fließenden Verkehr nicht mehr gegeben wäre.
Die Berufsfeuerwehr München pumpte das Loch aus und sicherte die Stelle entsprechend ab. Einsatzkräfte der Polizei sperrten den Ereignisort ab.
Um 20.15 Uhr wurde die Maximilianstraße stadtauswärts wieder freigegeben. Die Maximilianstraße bleibt in Richtung stadteinwärts für weitere notwendige Arbeiten gesperrt.
2030. Belobigung:Auszeichnung von Polizeibeamten für herausragende Leistungen Wie bereits berichtet, verständigte eine 50-jährige Münchnerin, am Mittwoch, 30.08.2017, gegen 18.30 Uhr, die Polizei über den Notruf 110. Sie gab an, dass auf Höhe der Lohstraße ein älterer Mann mit dem Gesicht nach unten im Auermühlbach treibt.
Die eintreffenden Polizeibeamten sahen im Auermühlbach auf Höhe der Dollmannstraße einen Mann in Bauchlage flussabwärts treiben. Trotz der starken und gefährlichen Strömung konnten drei Polizeibeamte der Polizeiinspektion 21 (Au) den Mann aus dem Auermühlbach retten. Sie begannen sofort mit der Reanimation und führten diese Wiederbelebungsmaßnahmen bis zum Eintreffen eines Notarztes durch.
Der 67-Jährige wurde in einem äußerst kritischen Gesundheitszustand in ein Krankenhaus eingeliefert, wo er kurz danach verstarb.
Für diese herausragende und mutige Leistung wurde den Polizeibeamten der Polizeiinspektion 21 (Au) am Mittwoch, 06.12.2017, die Leistungsnadel der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) vom Präsidenten des Landesverbandes Bayern Ingo Flechsenhar verliehen.