Videoüberwachung am Königsplatz in Augsburg – FAQs
06.12.2017, PP Schwaben Nord
Videoüberwachung am Königsplatz in Augsburg - FAQs
Antworten zu den häufigsten Fragen zu Errichtung und Betrieb einer stationären polizeilichen Videoüberwachung am Königsplatz in Augsburg finden sie hier:
Was sind die Gründe für die Errichtung und den Betrieb einer Videoüberwachung? Bei der Auswertung der Einsatz- und Kriminalitätsentwicklung über die vergangenen Jahre in Augsburg kristallisierte sich der Königsplatz als eine Örtlichkeit heraus, die im Vergleich zu anderen öffentlichen Plätzen in Augsburg ein deutlich erhöhtes Einsatz- und Straftatenaufkommen verzeichnet. Wir sind deshalb überzeugt davon, dass die Videoüberwachung am Königsplatz einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der Sicherheitslage leisten wird.
Wann erfolgt die Inbetriebnahme der Videoüberwachung? Ein konkretes Datum kann aufgrund der zeitlichen Unkalkulierbarkeit notwendiger Verfahrensschritte (z.B. Ausschreibungs- und Vergabeverfahren) zum jetzigen Zeitpunkt nicht genannt werden. Es ist jedoch beabsichtigt, die Videoüberwachung im 4. Quartal 2018 in Betrieb zu nehmen.
Was sind die Ziele der Videoüberwachung? Videoüberwachung ist keine polizeiliche Maßnahme, welche für sich allein stehen kann. Sie ist Bestandteil eines polizeilichen Gesamtkonzeptes zur Abwehr von Gefahren, zur Verhütung und Bekämpfung von Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie zur Verfolgung von Straftaten. Videoüberwachung soll einerseits zu einer Erhöhung des Entdeckungsrisikos potentieller Straftäter und Gefahrenverursacher führen und somit einen maßgeblichen präventiven Beitrag zur Verbesserung der objektiven Sicherheitslage am Königsplatz leisten, andererseits soll diese Maßnahme aber auch einen Beitrag zur Aufklärung von Straftaten und der damit verbundenen beweiskräftigen Dokumentation verübter Ordnungs- und Sicherheitsstörungen sowie der Gewinnung von Fahndungsansätzen leisten. Die begleitenden polizeilichen Maßnahmen, wie z.B. verstärkte Bestreifungen oder auch Schwerpunktkontrollen am Königsplatz werden in gewohnter Art und Weise fortgeführt.
Was, wann und wo wird videoüberwacht? Die Videoüberwachung wird rund um die Uhr und ausschließlich im öffentlichen Raum erfolgen. Eine Einsichtnahme in Wohn- und Geschäftsräume sowie Außenbewirtungsflächen ist ausgeschlossen. Darüber hinaus werden auch nur Bild- jedoch keine Tonaufnahmen gefertigt. Während Versammlungen wird keine Videoüberwachung in den jeweiligen Bereichen erfolgen.
Zum Herunterladen: Videoüberwachter Bereich (.pdf / 9,5 MB)
Wie lange werden die Aufzeichnungen gespeichert? Auch wenn von Seiten des Gesetzgebers grundsätzlich eine Speicherfrist der Bilddaten von zwei Monaten zulässig wäre, erachten wir einen Zeitraum von 14 Tagen derzeit als ausreichend und angemessen. Anschließend erfolgt eine komplette Löschung der Daten. Die vorstehend genannten Löschfristen gelten allerdings nicht für Bilddaten, die zur Aufklärung von Straftaten (Körperverletzungen, Sachbeschädigungen, etc.) oder von Ordnungswidrigkeiten von erheblicher Bedeutung benötigt werden. Eine befristete Speicherung ist grundsätzlich auch deshalb schon erforderlich, um die Aufzeichnungen im Falle einer nachträglich bei der Polizei angezeigten Tat auswerten zu können.
Wer hat Einsicht in die Aufnahmen? Zugriff auf die Überwachungsaufnahmen hat grundsätzlich nur die Polizei. Die Aufzeichnungen können hierbei anlassbezogen von Beamten der Einsatzzentrale im Polizeipräsidium und der für den Königsplatz zuständigen Polizeiinspektion Augsburg Mitte eingesehen und ausgewertet werden. Sofern Bilddaten Hinweise auf Straftaten ergeben bzw. enthalten, werden diese von der Polizei gesichert und als Beweismittel an die Staatsanwaltschaft übergeben. Eine Einsichtnahme in die Aufzeichnungen durch Privatpersonen findet generell nicht statt.
Rechtsgrundlage für die Videoüberwachung? Die Rechtsgrundlage für die Polizei zur Videoüberwachung im öffentlichen Raum ist Artikel 32 Absatz 2 des Polizeiaufgabengesetzes. Demnach ist die offene Videoüberwachung zur Verhinderung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten von erheblicher Bedeutung zulässig. Gleichermaßen können die Aufnahmen auch der Aufklärung von Straftaten dienen und den Vorschriften des Polizeiaufgabengesetzes und der Strafprozessordnung entsprechend auch zu diesem Zwecke verwendet werden.
Um auf die Videoüberwachung und den davon erfassten Bereich aufmerksam zu machen, werden von Seiten der Polizei u.a. Hinweisschilder am Königsplatz angebracht.
Wer gewährleistet die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen? In die Planungen zur Umsetzung der Videoüberwachung war von Beginn an der behördliche Datenschutzbeauftragte im Polizeipräsidium Schwaben Nord eingebunden. Zudem erfolgt zeitgerecht auch eine Information des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz. Sowohl bei der Aufzeichnung der Bilddaten, als auch bei deren Verwendung, Speicherung und Löschung wird strikt die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen gewährleistet.