Bautzen (ots) - Bei der Kontrolle eines pakistanischen Staatsangehörigen gab dieser an, nur eine Kopie seines deutschen Führerscheins dabei zu haben. Die Überprüfung des Lichtbildes und des Ausstellungsdatums ergab, dass er sich mit einem Dokument ausweisen wollte, welches nicht auf ihn ausgestellt worden ist
Am 06. Dezember kontrollierten Beamte der Bundespolizeiinspektion Ebersbach einen pakistanischen Staatsangehörigen mit seinem Fahrzeug auf der BAB 4, auf dem Rasthof Oberlausitz. Der 30-Jährige gab an seine Dokumente zu Hause vergessen zu haben und nur eine Kopie seiner Fahrerlaubnis mit zu führen. Ein erster Blick auf die Kopie machte die Beamten allerdings gleich stutzig. Das Abbild des Fotos stimmte nicht mit der Person, die vor ihnen stand, überein. Da der Mann in der Vergangenheit bereits polizeilich in Erscheinung getreten war, konnte über einen mobilen Fingerabdruckscanner, die tatsächliche Identität des Mannes ermittelt werden. Mit den Tatsachen konfrontiert und dass der Führerschein bereits vor 22 Jahren ausgestellt war und er demnach die Fahrerlaubnis mit 8 Jahren hätte erwerben müssen, brachten den Mann in Erklärungsnot. Daraufhin legte er eine gültige Duldung des Landratsamtes Bautzen mit den ermittelten Daten vor. Dem Mann wurde die Weiterfahrt untersagt und er wurde darüber belehrt, dass gegen ihn wegen des Straftatverdachts der Urkundenfälschung und des Fahrens ohne Fahrerlaubnis ermittelt wird. Auch der Überlasser der Fotokopie wird sich strafrechtlich verantworten müssen.
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