Zittau (ots) - Auf der Hochwaldstraße in Zittau kontrollierten Bundespolizisten am 7. Dezember 2017 gegen 11 Uhr ein in Rumänien zugelassenes Fahrzeug. Dabei stellten die Beamten im Seitenfach der Fahrertür ein Springmesser mit einer Klingenlänge von mehr als 8,5cm fest. Die Klinge springt zudem seitlich heraus. Das stellt eine Straftat gemäß Waffengesetz dar. Die Beamten beschlagnahmten das Messer des 48-jährigen rumänischen Mannes.
Wer ein Springmesser erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt, muss mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe rechnen.
Ein Foto kann per E-Mail angefordert werden
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Ebersbach
Jessica Hempel
Telefon: 0 35 91 - 53 22 40
E-Mail: bpoli.ebersbach.oea@polizei.bund.de
www.bundespolizei.de