Ulm (ots) - Am Samstag fuhr eine Streife des Polizeireviers Laupheim auf der K7507 in Richtung Baltringen. Ihnen kam ein BMW entgegen, an dem ein abgelaufenes Kurzzeitkennzeichen angebracht war. Am Ortsbeginn Baustetten konnte das Auto kontrolliert werden. Der 27-jährige Fahrer räumte ein, dass das Kennzeichen im November für fünf Tage für einen Audi bekam. Er wusste, dass die Gültigkeit abgelaufen war. Trotzdem brachte er es für eine Fahrt zur und von der Werkstatt an seinem BMW an. Damit verwirklicht er mehrere vorsätzliche Straftatbestände nach dem Zulassungs- und Steuerrecht.
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