Verbotene Gegenstände mitgeführt
11.12.2017, PP Oberfranken
Verbotene Gegenstände mitgeführt
MARKTREDWITZ, LKR. WUNSIEDEL. Gegen zwei Männer aus Baden-Württemberg ermittelt nun die Polizeiinspektion Fahndung Selb. Die beiden hatten neben verbotenen Silvesterböllern auch ein unerlaubtes Pfefferspray im Gepäck, als sie am Sonntagnachmittag in der Oberpfalzbahn kontrolliert wurden.
Nach ihrer Einreise aus der Tschechischen Republik überprüften Fahnder die beiden 22-Jährigen. Dabei fanden die Beamten im Gepäck der Reisenden insgesamt 132 pyrotechnische Gegenstände ohne die erforderliche Kennzeichnung. Die verbotenen Silvesterböller hatten die Männer erst kurz vor der Grenze in einem Billigmarkt erworben. Bei einem der beiden entdeckten die Beamten zudem ein verbotenes Pfefferspray mit gefälschtem Prüfzeichen. Die Fahnder stellten daraufhin alle Gegenstände sicher. Gegen beide Personen laufen daher Ermittlungen wegen eines Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz. Der Inhaber des Pfeffersprays muss sich außerdem wegen eines Vergehens nach dem Waffengesetz verantworten.
Das Polizeipräsidium Oberfranken weist in diesem Zusammenhang hin:
Weitere Infos unter Polizeiberatung
In Deutschland sind pyrotechnische Gegenstände nur dann erlaubt, soweit sie mit einer BAM-Identifikationsnummer sowie dem CE-Kennzeichen ausgestattet sind. Die Einfuhr, aber auch der Besitz von Gegenständen ohne diese Kennzeichnungen, stellen eine Straftat nach dem Sprengstoffgesetz dar.