Göttingen (ots) - "Die Polizeiinspektion Göttingen hat am 09.12.2017 nach Beendigung der in Rede stehenden versammlungsrechtlichen Aktion eine Pressemitteilung veröffentlicht, in der mitgeteilt wurde, dass der festgenommene Ordner nicht verletzt worden sei. Zu diesem Zeitpunkt lagen dem Gesamteinsatzleiter die Schilderungen zu den Ereignissen aus der Roten Straße noch nicht vollständig vor.
Zwei auf "youtube" veröffentlichte Videos geben nach Durchsicht des polizeilichen Dokumentationsmaterials nicht den gesamten bzw. nicht den korrekten zeitlichen Ablauf wieder. Nach unserer Bewertung waren polizeiliche Zwangsmaßnahmen in der Roten Straße erforderlich.
Einzelne Vorfälle, die im Zusammenhang mit der Anwendung der Zwangsmaßnahmen stehen und die aktuell zu einer emotionalen Diskussion in der Öffentlichkeit führen, werden zurzeit durch die Staatsanwaltschaft Göttingen geprüft. Aus diesem Grund können wir dazu keine weitere Stellung beziehen".
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