Goslar (ots) - Kennzeichen entwendet
Bislang unbekannte Täter entwendeten am 14.12.17, zwischen 09.00 Uhr und 12.30 Uhr, das vordere und hintere Kennzeichen eines VW Lupo, Farbe weiß, mit dem amtlichen Kennzeichen GS RX 720. Das Fahrzeug war in dem Zeitraum in der Siedlerstr. in Oker abgestellt.
Die Polizei Goslar hat hierzu die Ermittlungen aufgenommen und bittet Zeugen, die zu der Zeit in der Siedlerstr., bzw. der näheren Umgebung tatrelevante Beobachtungen gemacht haben, sich unter 05321/3390 zu melden.
Liebenburg
Reifen zerstochen und Lack zerkratzt
In der Zeit von 13.12.17, 17.00 Uhr und 14.12.17, 10.00 Uhr, wurden durch unbekannte Täter erhebliche Beschädigungen an einem Opel Vectra verursacht. An dem in der Schwicheldtstr., Höhe Hausnr. 25 abgestellten PKW wurden alle vier Reifen zerstochen und der Lack an beiden Türen zerkratzt.
Die Polizei Liebenburg bittet Personen, die während der angegebenen Zeitraums verdächtige Personen/Fahrzeuge im Bereich der Schwicheldtstr. oder in der Nähe festgestellt und/oder entsprechende Beobachtungen gemacht haben oder andere sachdienliche Hinweise geben können, sich unter 05346/1028 zu melden.
Langelsheim
Sachbeschädigung an Waschanlage
Bislang unbekannte Täter kippten im Zeitraum 12.12.17, 17.00 Uhr - 14.12.17, 12.30 Uhr, eine bislang nicht bekannte Menge Frittierfett in den Ölabscheider einer Waschanlage in der Harzstr. in Langelsheim. Der Ölabscheider wurde hierbei beschädigt. Der Schaden wird auf ca. 3.000 EUR beziffert. Die Polizei Langelsheim bittet Personen, die während der angegebenen Zeitraums verdächtige Personen/Fahrzeuge im Bereich der Harzstr. oder in der Nähe festgestellt und/oder entsprechende Beobachtungen gemacht haben oder andere sachdienliche Hinweise geben können, sich unter 05326 / 97870 zu melden.
Mofafahrer unter Betäubungsmitteleinfluss
Am 14.12.17, gegen 12.20 Uhr, wurde in Astfeld, Goslarsche Str., ein 46-jähriger Langelsheimer mit seinem Mofa durch die Polizei kontrolliert. Die Verhaltensweise des Mannes deutete auf den Genuss von Betäubungsmitteln hin, eas dieser auch freimütig einräumte. Eine Blutentnahme sowie die Untersagung der Weiterfahrt fahren die rechtlichen Folgen. Ferner kommt noch ein Strafverfahren auf ihn zu./MaLü
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