Schwerin (ots) - Ab dem 25. Mai 2018 gilt die EU-Datenschutz-Grundverordnung in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Bis dahin müssen auch das Allgemeine und das Besondere (bereichsspezifische) Datenschutzrecht des Landes Mecklenburg-Vorpommern an die Europäischen Vorschriften angepasst werden. Das Innenministerium hat dem Kabinett heute einen Gesetzentwurf vorgelegt, der das Landesdatenschutzgesetz neu fasst und weitere acht Landesgesetze, für die das Ministerium für Inneres und Europa federführend ist, ändert.
Das Landesrecht wird im Wesentlichen beibehalten und auch das Schutzniveau für die Rechte und Freiheiten von natürlichen Personen bei der Verarbeitung von Daten. Die Anpassungen beziehen sich zumeist auf den Sprachgebrauch, ohne dass sich der rechtliche Inhalt der Vorschrift ändert, und nicht mehr erforderliche Passagen werden gestrichen, weil sie bereits in der Datenschutz-Grundverordnung enthalten sind.
Im Rahmen der Verbandsanhörung nach der ersten Kabinettsbefassung waren 24 Verbände, Kammern und Organisationen beteiligt worden. Eine sehr eingehende Erörterung des Gesetzentwurfs hat es u.a. mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz gegeben.
Neben der Neufassung des Landesdatenschutzgesetzes enthält der vorgelegte Gesetzentwurf Änderungen datenschutzrechtlicher Bestimmungen in den nachfolgenden acht Landesgesetzen, für die das Ministerium für Inneres und Europa federführend ist:
Für die Landesregierung insgesamt führt die EU-Datenschutz-Grundverordnung zu einem Anpassungsbedarf bei über 40 bereichsspezifischen Landesgesetzen und acht Verordnungen.
Der Gesetzentwurf wird nun dem Landtag zur weiteren Erörterung und Beschlussfassung zugeleitet.
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