Bocholt (ots) - (fr) Am Dienstag kontrollierten Polizeibeamte gegen 00.45 Uhr auf der Straße Im Königsesch einen 20-jährigen Autofahrer aus Rees. Da dieser anhand eines Drogentests unter Betäubungsmitteleinfluss stand, untersagten die Beamten die Weiterfahrt und leiteten ein Bußgeldverfahren ein. Ein Arzt entnahm dem Beschuldigten eine Blutprobe, um den Drogenkonsum exakt nachweisen zu können.
Für die Verkehrsordnungswidrigkeit (Fahren unter Drogeneinfluss) ist ein Bußgeld in einer Höhe von mindestens 500 Euro vorgesehen, zudem zwei Punkte in der "Verkehrssünderdatei" und ein einmonatiges Fahrverbot. Im Wiederholungsfall erhöht sich das Fahrverbot auf drei Monate und das Bußgeld im ersten Wiederholungsfall auf 1.000 Euro und anschließend auf 1.500 Euro.
Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe werden zudem zur Teilnahme an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar verpflichtet.
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