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Bad Bramstedt (ots) - Der Jahreswechsel steht kurz bevor und der Verkauf von Feuerwerkskörpern wird bald beginnen. Die Bundespolizei warnt auch in diesem Jahr wieder ausdrücklich vor im Ausland erworbenen, illegalen Feuerwerkskörpern. Der Umgang mit dieser Pyrotechnik ist äußerst gefährlich und mit extremen Risiken verbunden.
Bereits Anfang Dezember stellte die Bundespolizei in Ahlbeck auf Usedom (Landkreis Vorpommern-Greifswald) einen 34-jährigen Deutschen mit 40 Stück (300 g) illegaler Pyrotechnik aus Polen bei der Einreise fest.
Mangelhafte Verarbeitung und die Verwendung von Industriesprengstoff können - selbst bei korrekter Anwendung - zu lebensbedrohlichen Verletzungen führen. Der Gesetzgeber hat aufgrund der bestehenden Gefahren, die Einfuhr nicht zugelassener Feuerwerkskörper unter Strafe gestellt. Personen, die solche Feuerwerkskörper dennoch nach Deutschland einführen, verstoßen gegen die Vorschriften des Sprengstoff- und/ oder des Zollrechts. Diese Verstöße können mit einer Geldstrafe oder sogar einer Freiheitsstrafe geahndet werden.
Es gilt: Jeder Umgang mit und jede Einfuhr von nicht zugelassener Pyrotechnik ist in Deutschland verboten.
Beachten Sie daher: Erwerben Sie nur zugelassene Qualitätsprodukte bei autorisierten Händlern und achten Sie immer darauf, dass Feuerwerkskörper mit einer Registriernummer und dem CE-Zeichen mit vierstelliger Zahl gekennzeichnet sind.
Feuerwerkskörper der Kategorie F2 (z.B. Raketen, Batterien, Verbundfeuerwerk, Römische Lichter, Knallkörper) dürfen nur befristet und nur an Personen ab 18 Jahren abgegeben werden.
Der Verkauf erfolgt in diesem Jahr vom 28.12.2017 bis 30.12.2017.
Ihre Hinweise zu festgestellten Feuerwerkskörpern, die nicht den Sicherheitsnormen entsprechen, nimmt jede Polizeidienststelle sowie die Bundespolizei unter der kostenfreien Servicenummer 0800 6 888 000 entgegen.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt
Raaberg 6
24576 Bad Bramstedt
Matthias Menge
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Fax: 04192-502-9020
E-Mail: matthias.menge (a) polizei.bund.de
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Twitter: @bpol_kueste
Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt nimmt als Bundesbehörde ihre
Aufgaben in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern sowie in Nord-
und Ostsee und anlassbezogen darüber hinaus wahr.
Dazu sind ihr als operative Dienststellen die
Bundespolizeiinspektionen in Flensburg, Kiel, Rostock, Stralsund und
Pasewalk sowie die Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung
Rostock und eine Mobile Kontroll- und Überwachungseinheit
unterstellt. Mit den Bundespolizeiinspektionen See in Neustadt in
Holstein, Warnemünde und Cuxhaven verfügt sie als einzige
Bundespolizeidirektion über eine maritime Einsatzkomponente
"Bundespolizei See", um die Seegrenze in der Nord- und Ostsee
(Schengen-Außengrenze) zu überwachen.
Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt beschäftigt insgesamt ca.
2600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, darunter Polizeibeamte,
Verwaltungsbeamte und Tarifbeschäftigte.
Auf Grundlage des Bundespolizeigesetzes und anderer Gesetze nimmt sie
umfangreiche und vielfältige Aufgaben wahr.
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-
der grenzpolizeiliche Schutz des Bundesgebietes,
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