Nach Ladendiebstahl direkt zu Haft- und Geldstrafe verurteilt
21.12.2017, PP Oberfranken
Nach Ladendiebstahl direkt zu Haft- und Geldstrafe verurteilt
BUTTENHEIM, LKR. BAMBERG. Am Montag endete der Beutezug von zwei Ladendieben direkt in der Hauptverhandlung beim Amtsgericht Bamberg. Bereits vorbelastet wegen Ladendiebstahl wurden die beiden 26 und 28 Jahre alten Männer wiederholt straffällig. In einem Getränkemarkt in Buttenheim entwendeten sie Spirituosen im Wert von 75 Euro. Unmittelbar nach ihrer Festnahme wurden sie gleich am nächsten Tag im beschleunigten Verfahren abgeurteilt. Der jüngere ging für zwei Monate in Haft und der andere erhielt eine Geldstrafe. Die Sachbearbeitung erfolgte durch Ermittler der Polizeiinspektion Bamberg-Land in enger Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Bamberg.
Den Angestellten eines Getränkemarktes in der Straße „Am Stauch“ fielen am Montag in der Mittagszeit zwei Männer auf, die sich komisch verhielten. Die Täter nahmen mehrere Flaschen Hochprozentiges aus den Regalen und steckten es in ihre mitgeführten Taschen.
Die Verkäufer sprachen die beiden Herren an. Es kam daraufhin mit dem einen zum kurzen Gerangel, wobei es ihm gelang ohne zu bezahlen mit der Ware zu flüchten. Auch der zweite konnte nach kurzer Festhaltung ebenso flüchten.
Das Personal des Marktes verständigte umgehend über Notruf die Polizei, teilte Fluchtrichtung und Täterbeschreibung mit, und nahm die Verfolgung der Männer auf. Eine sofort eingeleitete Fahndung mit allen zur Verfügung stehenden Streifenfahrzeugen brachte zirka 30 Minuten später den Erfolg.
Durch eine Zivilstreife konnte im Wohngebiet in Altendorf einer der Täter erkannt und festgenommen werden. Es handelt sich bei ihm um einen georgischen Asylbewerber aus Bamberg.
Im weiteren Verlauf wurden die darauf folgenden Ermittlungsschritte mit der Staatsanwaltschaft Bamberg abgesprochen. Die Beamten durchsuchten in Bamberg die Wohnung des festgenommenen Asylbewerbers. Ein Landsmann von ihm konnte dort als dessen Mittäter identifiziert und ebenfalls festgenommen werden.
Die Überprüfung der Täter erbrachte, dass der jüngere der beiden schon zwei Wochen zuvor wegen Ladendiebstahl vom Amtsgericht Bamberg im beschleunigten Verfahren zu einer Geldstrafe verurteilt worden war. Anscheinend hat er daraus nichts gelernt. Diesmal kannte der Richter mit ihm kein Pardon mehr und schickte ihn direkt aus dem Gerichtssaal zu einer zweimonatigen Freiheitsstrafe in die Justizvollzugsanstalt. Der andere kam gerade noch mit einer Geldstraße davon.