Oberkirch (ots) - Der Inhaber eines Lokals in der Renchener Straße alarmierte am frühen Freitag die Polizei, da der Geschäftsführer einen Einbrecher geschnappt hätte und diesen vor Ort festhalten würde. Doch vor Ort konnten die Beamten einen etwas anderen Sachverhalt ermitteln. Der 22-jährige, alkoholisierte "Eindringling", befand sich bei der Schließung bereits in den Räumlichkeiten und war, da er sich nicht "wohlfühlte", für längere Zeit auf dem stillen Örtchen. Als er das Lokal verlassen wollte, war der Geschäftsführer im Bistro neben an und eilte aufgrund der Alarmanlage, welche beim Öffnen der Nottüre gegen 0.30 Uhr ertönte, schnell herbei. Aufgrund des unkooperativen Verhaltens im Beisein der Polizisten wurde dem 22 Jahre alten Mann nach seinem Toilettengang ein Platzverweis erteilt. Vom Geschäftsführer wurde ein Hausverbot ausgesprochen. Wegen des zuerst vermuteten Einbruchs muss er sich allerdings nicht verantworten.
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